Quelle: Gabriela Braendle / Agroscope
Geplant war, dass Betriebe mit mehr als drei Hektaren offener Ackerfläche in der Tal- und Hügelzone mindestens 3,5 Prozent der Ackerfläche in diesen Zonen als Biodiversitätsförderfläche (BFF) ausweisen müssen. Die Massnahme hätte eigentlich schon in Kraft sein müssen, wurde aber bereits zwei Mal verschoben.
Und nun soll sie endgültig fallen. Der Ständerat hat am Dienstag eine entsprechende Motion aus dem Nationalrat mit 25 zu 16 Stimmen bei zwei Enthaltungen angenommen. Die Mehrheit seiner Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK-S) befand die Biodiversitätsförderflächen als zu umstritten und für "nicht reif für die Einführung".
Beschlossen worden waren die 3,5 Prozent BFF im Frühjahr 2022 mit Verordnungen, die das Risiko beim Einsatz von Pestiziden vermindern sollten.
Der Schweizer Bauernverband (SBV) begrüsst den Entscheid. Die weitere Förderung der Biodiversität könne ohne weiteren Verlust an Produktionsflächen und damit Einbussen bei der Ernährungssicherheit erfolgen, schreibt der SBV in einer Mitteilung. Für mehr Biodiversität im Ackerland gibt es ein reiches Angebot an entsprechenden Labelprogrammen, an denen die Bauernbetriebe bereits jetzt freiwillig partizipieren.
Die Agrarallianz bezeichnet den Entscheid als «enttäuschend». Das Bundesamt für die Landwirtschaft sei der Landwirtschaft entgegengekommen und habe die Massnahme praxisfreundlicher gestaltet. Die Kantone hätten sich auf die Umsetzung vorbereitet und zahlreiche Betriebe hätten die geforderten Flächen bereits eingeplant oder umgesetzt. Man appelliere an die landwirtschaftlichen Akteure und Marktpartner, das Thema Biodiversisät weiterhin offensiv anzugehen.