Quelle: zVg
Dieser wurden sämtliche Kosten des Verfahrens auferlegt «mit Rücksicht darauf, dass die Strafanzeige nicht sämtliche erheblichen Dokumente enthält und sich auf eine diskutable Interpretation der Ereignisse stützt». Ausserdem wurde Piller eine Entschädigung in Höhe von gut 48'000 Franken zugesprochen.
Zahlen muss auch dies die Migros. Ein derartiger Rückgriff sei aussergewöhnlich, heisst es in der Einstellungsverfügung. Er solle die Leichtfertigkeit einer klägerischen Partei sanktionieren. Im vorliegenden Fall dürfe man sich fragen, ob hinter den Anzeigen nicht einfach eine böswillige Absicht gestanden sei.
Piller war früher Präsident der Migros-Regionalgenossenschaft Neuenburg-Freiburg, aber auch Immobilieninvestor. Die beiden Parteien liegen sich seit langem in den Haaren. Eine erste Anzeige wurde von der Staatsanwaltschaft schon früher eingestellt. Auch die zweite Anzeige drehte sich um Immobiliengeschäfte, bei denen die Migros argwöhnte, sie sei benachteiligt worden.
Keine strafrechtlichen Elemente
Die Staatsanwaltschaft sah es anders. In einem der untersuchten Fälle habe Piller eindeutig im Interessen der Migros gehandelt. Strafrechtliche Elemente habe man klar ausschliessen können. Auch in anderen Fällen fand die Staatsanwaltschaft keine Anhaltspunkte, welche die Vorwürfe der Migros begründet hätten.
In einem Communiqué äusserten Pillers Anwälte Genugtuung über den Entscheid. Die unbegründeten Strafklagen hätten einzig zum Ziel gehabt, einen engagierten Regionalpräsidenten auszubooten, der sich der übermässigen Zentralisierung der Migros widersetzt habe.