Auch für das Schweizer Henniez-Mineralwasser hat Nestlé nicht erlaubte Filtrierungstechniken eingesetzt.
Quelle: Nestlé
Das Amt für Konsumentenschutz des Kantons Waadt nimmt keine Stellung zum Fall von Nestlé Waters: Man sei nicht in der Lage, Informationen über das laufende Verfahren bekannt zu geben, sagte ein Sprecher am Montag auf Anfrage der Nachrichtenagentur AWP. Die Staatsanwaltschaft des Kantons Waadt werde entscheiden, ob eine Untersuchung eingeleitet werde oder nicht.
Laut einem Bericht des Westschweizer Radios und Fernsehens (RTS) von vergangener Woche hat der Waadtländer Kantonschemiker den Mineralwasserhersteller Nestlé Waters bei der Staatsanwaltschaft angezeigt. Er wirft dem Unternehmen vor, sein Wasser aus Henniez VD illegal mit Aktivkohlefiltern gefiltert zu haben.
Es sei eine Strafuntersuchung eingeleitet worden. Laut RTS droht dem in Vevey ansässigen Konzern eine Geldstrafe von bis zu 40'000 Franken, und vor allem ein Imageschaden. Nach Enthüllungen in Frankreich hatte Nestlé Anfang Jahr gestanden, auch für das Mineralwasser Henniez in der Schweiz nicht zugelassene Filterungsverfahren eingesetzt zu haben. Man habe aber die Aktivkohlefilter in der Fabrik in Henniez VD Ende 2022 entfernt. Zudem seien in der Fabrik in Henniez nie ultraviolette Systeme verwendet worden, hiess es damals von Nestlé.
Ein Nestlé-Sprecher nahm am (heutigen) Montag auf Anfrage der Nachrichtenagentur AWP zu dem Fall ebenfalls keine Stellung: «Wir können zum jetzigen Zeitpunkt keine Angaben zu einem eventuellen Verfahren machen», sagte der Sprecher.