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Keine Deklaration von eingeflogenem Gemüse, Fisch und Co.

Nach lauter Kritik in der Vernehmlassung will die zuständige Nationalratskommission die geplante Deklarationspflicht von eingeflogenen unbearbeiteten Lebensmitteln fallen lassen. Sie findet nun, dass die Vorlage nicht geeignet sei, die Nachhaltigkeitsziele zu erreichen.

Die grossen Detailhandelsgeschäfte der Schweiz deklarieren Flugimporte bereits freiwillig.

Quelle: Symbolbild Pixabay

Die Wissenschafts-, Bildungs- und Kulturkommission des Nationalrats (WBK-N) hat mit 15 zu 8 Stimmen bei einer Enthaltung beschlossen, nicht auf die Gesetzesvorlage einzutreten, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Darüber entscheiden wird als nächstes die grosse Kammer.
Die Vorlage geht auf eine parlamentarische Initiative von Nationalrätin Christine Badertscher (Grüne/BE) zurück. Sie verlangt, dass die Transportart von unverarbeiteten importierten Lebensmitteln wie Fisch oder Fleisch deklariert werden muss. Die Deklaration soll den Flugtransport in die Schweiz umfassen. Ziel ist mehr Transparenz für Konsumierende und ein nachhaltigerer Konsum.
Verbände und Parteien waren sich in der Vernehmlassung uneins über eine entsprechende Änderung des Lebensmittelgesetzes (LMG). In der WBK-N überwog nach der Analyse der Stellungnahmen nun die Skepsis. Sie bevorzugt stattdessen eine freiwillige, selbstregulierende Deklaration durch die Branche, wie sie schrieb.
Ferner wies die Kommission darauf hin, dass die Herkunftsangabe auf der Verpackung bereits Hinweise auf die Transportart gebe und dass die neue Deklarationspflicht Mehraufwände und Mehrkosten für die Lebensmittelbranche mit sich bringen würde. Die grossen Detailhandelsgeschäfte in der Schweiz hätten bereits eine freiwillige Deklaration eingeführt. Einige würden bereits ganz auf Flugzeugtransporte verzichten. Laut der Mehrheit der Kommission ist die Vorlage nicht geeignet, die Nachhaltigkeitsziele zu erreichen, da sie ohne Harmonisierung auf europäischer Ebene nicht sicherstelle, dass per Flugzeug transportierte Lebensmittel auch tatsächlich als solche deklariert werden, wenn sie nach dem Flug durch ein anderes Transportmittel weitertransportiert werden.
Eine Minderheit der Kommission möchte die parlamentarische Initiative nicht abschreiben. Sie empfindet die Deklaration von Flugtransporten als angemessenen Aufwand für die Lebensmittelbranche und als grosse Hilfestellung für den Kaufentscheid der Konsumentinnen und Konsumenten.

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