08.03.2023
Kennzeichnungspflicht für Mogelpackungen
In Frankreich müssen Lebensmitteleinzelhändler von Montag an Mogelpackungen durch einen Hinweis am Regal kennzeichnen. Es gehe dabei um Produkte, deren bisheriger Packungsinhalt reduziert wird, während der Preis gleich bleibt oder angehoben wird.
Carrefour begann schon letztes Jahr damit, die Kundschaft mit Hinweisen am Regal auf Fälle von Shrinkflation aufmerksam zu machen.
Quelle: Carrefour/Linkedin
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