Die Reallöhne im Gastgewerbe sinken seit 2017 kontinuierlich.
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Die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen im Schweizer Gastgewerbe haben sich nicht auf eine Anpassung der Mindestlöhne einigen können. Trotz des wirtschaftlich hervorragenden Jahres 2023 und äusserst positiver Aussichten für das Jahr 2024 seien die Arbeitgeberverbände nicht bereit, die Mindestlöhne «auf ein faires Niveau» anzuheben. Das schreiben die Gewerkschaften Unia und Syna und der Arbeiternehmerverband Hotel & Gastro Union in einer gemeinsamen Mitteilung. Deshalb hätten die Hotel & Gastro Union, Unia und Syna das Schiedsgericht des Landes-GAV angerufen, das nun über die Mindestlöhne für das nächste Jahr befinden müsse.
Wie die Arbeitnehmerorganisationen weiter schreiben, müssten viele Arbeitnehmende in der Gastrobranche seit Jahren Kaufkraftverluste hinnehmen. Gemäss Bundesamt für Statistik sänken die Reallöhne im Gastgewerbe seit 2017 kontinuierlich. Zwar konnten die Arbeitnehmerorganisationen laut eigenen Angaben in den letzten Jahren eine Anpassung der Mindestlöhne an die Teuerung erreichen. «Doch wer nicht den Mindestlohn verdient, erhielt in der Regel keine Lohnerhöhung», heisst es in der Mitteilung weiter.
Die Arbeitgeberverbände gaben aufgrund des noch ausstehenden Verfahrens keine weitere Auskunft. Dies teilten die Verbände Gastrosuisse und Hotellerie Suisse auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA am Montag mit. Hotellerie Suisse bedauert, dass trotz intensiven Gesprächen mit den Sozialpartnern keine Einigung erzielt werden konnte.
Die Vertragspartner des Landes-Gesamtarbeitsvertrags (L-GAV) des Schweizer Gastgewerbes verhandeln jährlich zwischen April und Juni über Anpassungen der Mindestlöhne für das Folgejahr.