Auch Bio-Bananen, bei denen nachweislich keine Pflanzenschutzmittel zur Anwendung kamen, müssten mit dem Hinweis gekennzeichnet werden
«Stammt aus einem Land, in dem international als gefährlich eingestufte Pflanzenschutzmittel angewendet werden dürfen».
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Am 12. Juli endete die Vernehmlassung zur Änderung von Verordnungen im Lebensmittelbereich sowie im Bereich der Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren und Tierprodukten. Dieses sogenannte «Transparenzpaket» umfasst sieben Vorlagen, die sich unter anderem mit in der Schweiz verbotenen Produktionsmethoden, Herkunftslandangaben und der Übernahme der EU-Weinverordnung annehmen. Die geforderten Deklarationen stellten eine massive Ausweitung und Verschärfung der bisherigen Deklarationspraxis dar, schreibt die Swiss Retail Federation in einer Mitteilung. Der Detailhandelsverband fordert einen «regulatorischen Marschhalt und den Verzicht auf zusätzliche undurchdachte, nichtzielführende und unverhältnismässige Deklarationen».
Als «exemplarisch für die ausufernden Deklarationen» nennt der Verband die Vorschrift, dass sämtliche unverarbeiteten pflanzlichen Lebensmittel aus Herkunftsländern, in denen bestimmte in der Schweiz verbotene Pestizide erlaubt sind, spezifisch gekennzeichnet werden müssen – unabhängig davon, ob diese im konkreten Produkt tatsächlich verwendet wurden. Diese Regelung würde dazu führen, dass ganze Länder, Hersteller und Produkte pauschal unter Verdacht gestellt würden, nur weil ein bestimmtes Pestizid grundsätzlich am Ort der Produktion erlaubt sei, schreibt der Verband. «Mit dieser Verordnung müssten selbst Bio-Bananen, deren Produktion durch ein Bio-Label als garantiert pestizidfrei ausgelobt wurde, entsprechend deklariert werden. Das ist nicht nur mit einem enormen Mehraufwand für die Detailhändler verbunden, sondern führt auch die Kundinnen und Kunden in die Irre und schädigt dem Ruf der verkauften Produkte, ohne dabei einen Mehrwert für die Nachhaltigkeit zu schaffen», wird Dagmar Jenni, Direktorin der Swiss Retail Federation, in der Mitteilung zitiert.
Der Verband kritisiert auch die geplante Verschärfung der Herkunftslandangabe der Zutaten am Endprodukt. Diese Änderung würde nicht nur eine Ausweitung der Anzahl neu zu deklarierender Zutaten darstellen, sondern erfordere auch, dass diese Angaben im Hauptsichtfeld der Verpackung platziert werden müssten. «Da die betroffenen Rohstoffe jedoch oft aus verschiedenen, teilweise rasch wechselnden Herkunftsländern kommen, ist die Deklaration technisch schwer umsetzbar», so der Verband - das verteuere letztlich die Produkte.
Der Verband wehrt sich ausserdem dagegen, dass die neue EU-Weinverordnung «ohne Not tel quel übernommen werde». Neu müssten alle Weine mit zusätzlichen Angaben des Zutatenverzeichnisses, der Nährwertkennzeichnung und des Mindesthaltbarkeitsdatums bei entalkoholisierten Weinen deklariert werden. Dabei werd komplett ignoriert, dass nur rund ein Prozent aller Schweizer Weine überhaupt exportiert werd und somit EU-kompatibel etikettiert werden müsste, schreibt die Swiss Retail Federation.