Die EU setzt die Entwaldungsverordnung ab 2025 um.
Auch Schweizer Unternehmen werden von der Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung EUDR (siehe «Mehr zum Thema») betroffen sein. Der Bundesrat hatte deshalb am 14. Februar 2024 die Bundesverwaltung beauftragt, unterstützende Massnahmen für die betroffenen Branchen und Unternehmen zu prüfen und den Austausch mit der Wirtschaft weiterzuführen (
foodaktuell berichtete).
An seiner Sitzung vom 14. August 2024 wurde er über den Stand dieser Abklärungen informiert, wie der Bundesrat mitteilt. Im Zentrum seien die Fragen gestanden, wie bestehende Daten aus der Forstwirtschaft und Tierhaltung für Herkunftsnachweise von Produkten verwendet werden können oder welche rechtlichen Änderungen notwendig wären, um das Schweizer Recht an die EUDR anzupassen.
Die Bundesverwaltung ist laut eigenen Angaben weiterhin im engen und regelmässigen Austausch mit den betroffenen Kreisen. Der Bundesrat werde das Thema bei neuen Erkenntnissen erneut diskutieren, teilt er mit.