5

Um ohne Wartezeit zum Artikel zu gelangen, benötigen Sie ein Abonnement.

Bereits registriert oder Abonnent:in?

Login

Jetzt Abo abschliessen

Probe Abo

Kostenlos

Geniessen Sie für einen Monat kostenlos alle Vorzüge eines Premiumabos.

Premium

ab CHF 98.–/Jahr

Online

Erhalten Sie uneingeschränkten Zugang zu allen Online-Beiträgen.

mit Papierrechnung ab 123.–

Premium Plus

ab CHF 170.–/Jahr

Online

Print

Uneingeschränkter Onlinezugang

Plus monatlich das gedruckte Magazin im Briefkasten.

mit Papierrechnung ab 195.–

Bundesrat über die Abklärungen zur EU-Entwaldungsverordnung informiert

Der Bundesrat wurde am 14. August 2024 über den Stand der Abklärungen zur Europäischen Entwaldungsverordnung (EUDR) informiert. Dabei ging es insbesondere um unterstützende Massnahmen der betroffenen Schweizer Branchen und Unternehmen

Die EU setzt die Entwaldungsverordnung ab 2025 um.

Quelle: Renaldo Matamoro/Unsplash

Auch Schweizer Unternehmen werden von der Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung  EUDR (siehe «Mehr zum Thema») betroffen sein. Der Bundesrat hatte deshalb am 14. Februar 2024 die Bundesverwaltung beauftragt, unterstützende Massnahmen für die betroffenen Branchen und Unternehmen zu prüfen und den Austausch mit der Wirtschaft weiterzuführen (foodaktuell berichtete).
An seiner Sitzung vom 14. August 2024 wurde er über den Stand dieser Abklärungen informiert, wie der Bundesrat mitteilt. Im Zentrum seien die Fragen gestanden, wie bestehende Daten aus der Forstwirtschaft und Tierhaltung für Herkunftsnachweise von Produkten verwendet werden können oder welche rechtlichen Änderungen notwendig wären, um das Schweizer Recht an die EUDR anzupassen.
Die Bundesverwaltung ist laut eigenen Angaben weiterhin im engen und regelmässigen Austausch mit den betroffenen Kreisen. Der Bundesrat werde das Thema bei neuen Erkenntnissen erneut diskutieren, teilt er mit.

Ähnliche Beiträge

Wichtige Nachricht verpasst?

Nicht wenn Du den kostenlosen Newsletter abonniert hast.