Mit den neuen Züchtungsmethoden wie der Genschere CRISPR/Cas kann das Erbgut - anders als bei der klassischen Gentechnik - an einer Stelle gezielt verändert werden.
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Der Bundesrat will ein Spezialgesetz für neue Züchtungsmethoden. An seiner Sitzung vom 4. September 2024 hat er das Bundesamt für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) beauftragt, bis Ende 2024 eine Vernehmlassungsvorlage für ein Spezialgesetz auszuarbeiten. Dies mit dem Ziel, dem Parlament im ersten Quartal 2026 eine Botschaft vorzulegen, wie der Bundesrat mitteilt.
Zum Hintergrund: In den letzten Jahren wurden neue Züchtungstechnologien entwickelt, mit denen genetisches Material gezielt verändert werden kann (zum Beispiel CRISPR/Cas9). Das Parlament hatte - zusammen mit der Verlängerung des GVO-Moratoriums bis Ende 2025 - den Bundesrat beauftragt, eine risikobasierte Zulassungsregelung auszuarbeiten. Sie soll gelten für Pflanzen aus neuen Züchtungstechnologien, die keine Fremdgene enthalten und einen nachgewiesenen Mehrwert für Landwirtschaft, Umwelt oder Konsumentinnen und Konsumenten aufweisen. Laut Mitteilung sind noch keine solche Sorten, die für die Schweizer Landwirtschaft interessant wären, verfügbar.
Der Bundesrat hatte sich am 25. Oktober 2023 in einer ersten Aussprache bereits mit dem Thema befasst und die Eckwerte für die Umsetzung des Auftrags festgelegt. Nun hat er das weitere Vorgehen festgelegt und orientiert sich dabei an der EU, die auch ein Spezialgesetz plant. Bei Bedarf könnte die Schweizer Gesetzgebung leichter an die EU-Regelung angepasst werden, um technische Handelshemmnisse zu vermeiden, schreibt der Bundesrat. Wie anlässlich seiner Aussprache vom 25. Oktober 2023 beschlossen, sehe der Bundesrat unter Berücksichtigung des Vorsorgeprinzips eine behutsame Öffnung vor, heisst es weiter. In Abweichung zum EU-Entwurf möchte der Bundesrat stärkere Kontrollmechanismen einbauen. Damit wolle er den Bedenken der Bevölkerung Rechnung tragen.