Der Bundesrat braucht mehr Zeit als erwartet für seinen Gesetzesentwurf für neue Züchtungsmethoden.
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Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats (WBK-N) hat eine parlamentarische Initiative zur Verlängerung des bestehenden Gentechnik-Moratoriums bis zum 31. Dezember 2027 eingereicht, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Der Entscheid fiel mit 17 zu 6 Stimmen bei einer Enthaltung. Darüber entscheiden wird als Nächstes die zuständige Ständeratskommission.
Bei der letzten Verlängerung des Gentechnik-Moratoriums hat das Parlament den Bundesrat beauftragt, ihm bis Mitte 2024 einen Gesetzesentwurf für eine risikobasierte Zulassungsregelung für gewisse Pflanzen aus neuen gentechnischen Verfahren vorzulegen. Weil die Arbeiten an der Vorlage aber mehr Zeit in Anspruch nehmen, ist bereits jetzt absehbar, dass nicht genügend Zeit übrigbleiben wird, um die Vorlage bis zum Auslaufen des aktuellen Moratoriums fertig zu behandeln.
Daher erscheint es nach Ansicht der WBK-N angezeigt, das bestehende Moratorium um zwei weitere Jahre zu verlängern. Durch dieses Vorgehen werde ein künftiges Inkrafttreten der Zulassungsregelung für Pflanzen aus den neuen gentechnischen Verfahren nicht tangiert, hiess es.