Zu Nestlé Waters gehören Marken wie Vittel, San Pellegrino, Perrier oder Henniez.
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Bei der einen Voruntersuchung ging es um den Vorwurf der illegalen Wassernutzung, wie die Staatsanwaltschaft Epinal am Dienstag in einer Mitteilung bekannt gab. Bei der anderen Voruntersuchung ging es um Täuschung: Denn die Mineralwassertochter von Nestlé hatte das Wasser mit ultraviolettem Licht und Aktivkohlefiltern behandelt, was bei Mineralwasser verboten ist.
Nestlé Waters habe sich zudem verpflichtet, die ökologischen Auswirkungen durch einen ambitionierten Plan zur Renaturierung und Wiederherstellung der ökologischen Gleichgewichts zu beheben, erklärte Staatsanwalt Frédéric Nahon. Die Mineralwassertochter von Nestlé wird ausserdem mehreren Naturschutzorganisationen eine Entschädigung von 516'800 Euro (477'200 Franken) bezahlen.
Die Staatsanwaltschaft Epinal hielt nun fest, dass Nestlé Waters diese Verstösse beendet und mit den Justiz- und Verwaltungsbehörden «uneingeschränkt kooperiert» habe. Zudem habe es keine Auswirkungen für die öffentliche Gesundheit gegeben. Aus diesem Grunde habe man eine gerichtliche Vereinbarung im öffentlichen Interesse vorgeschlagen, erklärte der Staatsanwalt.