Cannabinoide werden inzwischen vermehrt in Lebensmitteln angeboten werden, die insbesondere auch Kinder und Jugendliche ansprechen, etwa in Kaubonbons.
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Die knapp 4700 Meldungen seien ein neuer Höchststand, schreibt das deutsche Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) in einer Mitteilung. Fast jede achte Meldung im Schnellwarnsystem (592) wurde von den deutschen Behörden übermittelt. Damit liegt Deutschland etwa gleichauf mit den Niederlanden an der Spitze der meldenden Staaten. 89 Prozent aller Meldungen des Schnellwarnsystems betrafen Lebensmittel, sieben Prozent Futtermittel und vier Prozent Lebensmittelbedarfsgegenstände wie Geschirr, Kochutensilien oder Verpackungen.
Zu den häufigsten Warngründen zählten wie in den Vorjahren Pflanzenschutzmittelrückstände in Obst und Gemüse aus der Türkei sowie Salmonellen in Geflügelfleisch aus Polen. Insgesamt ist die Anzahl dieser Art von Meldungen aber im zweiten Jahr in Folge gesunken. Stattdessen stieg die Zahl der Warnungen zu nicht zugelassenen neuartigen Lebensmitteln deutlich an. Ein Grossteil dieser Meldungen betreffen Produkte, die das als neuartig eingestufte Cannabidiol (CBD) enthalten. Da eine Zulassung von CBD als neuartiges Lebensmittel bislang nicht erfolgt ist, sind derartige Erzeugnisse nicht verkehrsfähig. Mehr als 90 RASFF-Meldungen gab es hierzu, davon 44 von deutschen Behörden.
Besonders kritisch ist laut BVL der Umstand, dass Cannabinoide inzwischen vermehrt in Lebensmitteln angeboten werden, die insbesondere auch Kinder und Jugendliche ansprechen. Die Behörden meldeten im Jahr 2023 im Schnellwarnsystem mehr als 20 Produkte, die geeignet sind, von Kindern mit handelsüblichen Erzeugnissen verwechselt zu werden. Dazu zählen etwa Gummidrops, Kaugummis, Honig, Sirup, Softgetränke und Kekse. Neben CBD enthielten einige Produkte das psychoaktive Cannabinoid Hexahydrocannabinol (HHC), dessen Verkauf in Deutschland mittlerweile verboten ist.
Auch die Schweiz ist Mitglied
Über das Europäische Schnellwarnsystem RASFF tauschen sich die Behörden der angeschlossenen Staaten zu potenziell gesundheitsgefährdenden Lebensmitteln, Futtermitteln und Lebensmittelkontaktmaterialien aus. Neben der Europäischen Kommission, der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) und der EFTA-Überwachungsbehörde (ESA) sind 31 Staaten Mitglieder des RASFF-Netzwerks, darunter sämtliche EU-Mitgliedstaaten sowie Norwegen, die Schweiz, Liechtenstein und Island.
Weiterführende Informationen
Europäisches Schnellwarnsystem für Lebens- und Futtermittel
(RASFF)