Die neue Deklarationspflicht hätte laut der Kommission Mehraufwände und Mehrkosten für die Lebensmittelbranche mit sich gebracht.
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Mit 123 zu 70 Stimmen bei 2 Enthaltungen beschloss die grosse Kammer am Freitag auf Antrag ihrer Wissenschafts-, Bildungs- und Kulturkommission (WBK-N), die Vorlage abzuschreiben. Damit ist das Geschäft vom Tisch.
Die Vorlage ging auf eine parlamentarische Initiative von Nationalrätin Christine Badertscher (Grüne/BE) zurück. Sie verlangte, dass die Transportart von unverarbeiteten importierten Lebensmitteln wie Fisch oder Fleisch deklariert werden müsse. Die Deklaration sollte den Flugtransport in die Schweiz umfassen. Ziele waren mehr Transparenz für Konsumierende und ein nachhaltigerer Konsum.
Verbände und Parteien waren sich in der Vernehmlassung uneins über eine entsprechende Änderung des Lebensmittelgesetzes (LMG). In der WBK-N überwog nach der Analyse der Stellungnahmen die Skepsis. Sie bevorzugt stattdessen eine freiwillige, selbstregulierende Deklaration durch die Branche, wie Sprecherin Regine Sauter (FDP/ZH) sagte.
Ferner wies die Kommission darauf hin, dass die Herkunftsangabe auf der Verpackung bereits Hinweise auf die Transportart gebe und dass die neue Deklarationspflicht Mehraufwände und Mehrkosten für die Lebensmittelbranche mit sich bringen würde. Die grossen Detailhandelsgeschäfte in der Schweiz hätten bereits eine freiwillige Deklaration eingeführt. Einige würden bereits ganz auf Flugzeugtransporte verzichten.
Eine linke Minderheit im Nationalrat wollte die parlamentarische Initiative nicht abschreiben. Sie hält die Deklaration von Flugtransporten für einen angemessenen Aufwand für die Lebensmittelbranche und für eine grosse Hilfestellung für den Kaufentscheid der Konsumentinnen und Konsumenten.