Nach anhaltender Kritik an der geplanten Entwaldungs-Verordnung der EU hat die Kommission nun entschieden, das Inkrafttreten des Gesetzes um ein Jahr zu verschieben. Das EU-Parlament und der EU-Ministerrat müssen noch zustimmen. Gemäss dem neuen Farhplan würde die Verordnung für Grossunternehmen am 30. Dezember 2025 in Kraft treten und am 30. Juni 2026 für kleine Unternehmen.
Kern der Verordnung ist, dass Rohstoffe wie Kakao, Kaffee, Soja, Palmöl oder Holz nicht mehr in die EU importiert werden dürfen, wenn nicht nachgewiesen werden kann, dass für ihren Anbau kein Wald gerodet wurde. Wegen der komplexen Regeln und ungenügender Vorbereitung von Seiten der EU kritisierten Branchenverbände und Unternehmen den Fahrplan und warnten vor möglichen Versorgungsengpässen.
Man habe neue Leitlinien erstellt, um den Unternehmen und Durchsetzungsbehörden zusätzliche Klarheit zu verschaffen, um die Anwendung der Vorschriften zu erleichtern,
teilt die EU-Kommission mit. Man anerkenne, «dass mehrere globale Partner wiederholt Bedenken hinsichtlich ihres Stands der Vorbereitung geäussert haben». In dieser Situation sei «eine zusätzliche 12-monatige Phase des Systems eine ausgewogene Lösung». Die Ziele und Inhalte des Gesetzes würden damit nicht in Frage gestellt.