5

Um ohne Wartezeit zum Artikel zu gelangen, benötigen Sie ein Abonnement.

Bereits registriert oder Abonnent:in?

Login

Jetzt Abo abschliessen

Probe Abo

Kostenlos

Geniessen Sie für einen Monat kostenlos alle Vorzüge eines Premiumabos.

Premium

ab CHF 98.–/Jahr

Online

Erhalten Sie uneingeschränkten Zugang zu allen Online-Beiträgen.

mit Papierrechnung ab 123.–

Premium Plus

ab CHF 170.–/Jahr

Online

Print

Uneingeschränkter Onlinezugang

Plus monatlich das gedruckte Magazin im Briefkasten.

mit Papierrechnung ab 195.–

EuGH: Fleischbezeichnungen für Vegiprodukte sollen möglich sein

Der EuGH entscheidet gegen ein französisches Gesetz: Auch Vegi-Würste sollen als «Würste» bezeichnet werden dürfen.

Der Europäische Gerichtshof hat am 4. Oktober entschieden, dass pflanzliche Produkte weiterhin als «Burger», «Wurst» oder «Steak» bezeichnet werden dürfen, solange die Zusammensetzung gekennzeichnet wird und Konsumentinnen und Konsumenten nicht in die Irre führt. Der Entscheid richtet sich gegen ein französisches Gesetz aus dem Jahr 2021, das diese Bezeichnungen für pflanzliche Produkte verbieten will. Der französische Staatsrat, ein Beratungsgremium der Regierung und der Justiz, hatte das Gesetz vor den EuGH gebracht, wie Euronews schreibt.
Konkret entschied der EuGH, dass gängige Bezeichnungen wie Steak, Wurst, Schnitzel oder Burger für die Vermarktung von pflanzlichen Lebensmitteln verwendet werden dürfen, solange ein Land keine spezielle gesetzliche Bezeichnung für ein Lebensmittel auf pflanzlicher Eiweissbasis eingeführt hat. Das Urteil des EuGH werde wohl weitreichende Folgen haben, weil auch in Belgien und Italien die Einführung eines ähnlichen Gesetzes für pflanzliche Produkte diskutiert werde, schreibt Euronews.

Kärcher Juli 2025 Kärcher Juli 2025

Ähnliche Beiträge

Wichtige Nachricht verpasst?

Nicht wenn Du den kostenlosen Newsletter abonniert hast.

Datenschutz