Der Europäische Gerichtshof hat am 4. Oktober entschieden, dass pflanzliche Produkte weiterhin als «Burger», «Wurst» oder «Steak» bezeichnet werden dürfen, solange die Zusammensetzung gekennzeichnet wird und Konsumentinnen und Konsumenten nicht in die Irre führt. Der Entscheid richtet sich gegen ein französisches Gesetz aus dem Jahr 2021, das diese Bezeichnungen für pflanzliche Produkte verbieten will. Der französische Staatsrat, ein Beratungsgremium der Regierung und der Justiz, hatte das Gesetz vor den EuGH gebracht, wie Euronews schreibt.
Konkret entschied der EuGH, dass gängige Bezeichnungen wie Steak, Wurst, Schnitzel oder Burger für die Vermarktung von pflanzlichen Lebensmitteln verwendet werden dürfen, solange ein Land keine spezielle gesetzliche Bezeichnung für ein Lebensmittel auf pflanzlicher Eiweissbasis eingeführt hat. Das Urteil des EuGH werde wohl weitreichende Folgen haben, weil auch in Belgien und Italien die Einführung eines ähnlichen Gesetzes für pflanzliche Produkte diskutiert werde, schreibt Euronews.