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EFSA aktualisiert Novel-Food-Leitlinien

Die EFSA hat neue Leitlinien für die Genehmigung von Novel Food vorgestellt. Damit sollen die Verfahren kürzer und klarer werden.

Die Europäische Lebensmittelsicherheitsbehörde EFSA hat Anfang Oktober ihre Leitlinien für Novel-Food-Anträge, aktualisiert, um Genehmigungszeiten zu verkürzen. Gleichzeitig sei klar, dass die Lebensmittelsicherheit höchste Priorität bei der Marktzulassung von neuartigen Lebensmitteln habe, erklärte die EFSA in ihrer Mitteilung.
Die neuen Leitlinien gelten für alle Anträge, die ab dem 1. Februar 2025 gestellt werden. Sie umfassen auch zellbasierte Lebensmittel und waren in einer Vernehmlassung, bei der über 700 Beiträge eingereicht worden waren.
Neu soll für die Risikobewertung eine Höchstfrist von neun Monaten gelten. Wenn man aber weitere Angaben vom Hersteller benötige, werde man den Proozess aussetzen. Die neuen Leitlinien sollen mit klareren Anforderungen auch dazu beitragen, dass der Antragsprozess vereinfacht und optimiert wird. Damit werde auch das Risiko, dass fehlende Informationen den Prozess verzögern, verringert. In den Leitlinien wird erklärt, wie das Lebensmittel zu beschreiben ist und zu identifizieren ist und welche Einzelheiten zum Herstellungsprozess, zur Zusammensetzung, zu den Spezifikationen und vorgeschlagenen Verwendungen nötig sind. Ferner müssen die Antragsteller Informationen über den erwarteten Verzehr, die Verwendungsgeschichte und Sicherheitsdaten des Lebensmittels vorlegen, inklusive Angaben zur Verarbeitung des Lebensmittels durch den Körper, zur Toxikologie, zum Nährwert und zu potenziellen Allergenen.
Die Sicherheit und Gründlichkeit stehe an oberster Stelle, hält die EFSA fest. Konsumentensicherheit sei erste Priorität, die Zeit, die für die Bewertung benötigt werde, hänge von der Komplexität und Qualität der übermittelten Daten ab. Für die endgültige Zulassung und die Vermarktungsregeln seien weiterhin die EU-Kommission und die nationalen Behörden zuständig.
Die Genehmigungsverfahren für Novel Food dauern in der EU bisher 18 bis 48 Monate. In den USA und Singapur dauern die Verfahren teilweise deutlich kürzer als 12 Monate.

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