Die Freiburger Staatsanwaltschaft hat einen 61-jährigen Käser per Strafbefehl verurteilt, weil er gegen das Lebensmittelgesetz verstossen hat. In seiner Alpkäserei im Bezirk Gruyère stellten die Behörden Ende 2023 bei einer Kontrolle fest, dass sich im Weichkäse krankheitserregende Keime befanden und ein zu hoher Gehalt E.coli-Bakterien, wie die Freiburger Nachrichten schreiben.
Weil nicht festgestellt werden konnte, ob auch andere Milchprodukte verunreinigt waren, beschlagnahmten die Behörden alle Produkte, dem Käser wurde verboten, die Milch an einen anderen Betrieb zu liefern. Zwei Wochen später stellten Kontrolleure fest, dass in der Zwischenzeit weitere Milchprodukte produziert oder gelagert worden waren. Die Produkte wurden eliminiert. Die weiteren Untersuchungen zeigten, dass die Produktions- und Lagerräume mit krankmachenden Keimen verunreinigt waren, wie es weiter heisst. Es wurde auch eine Reihe von baulichen Mängeln festgestellt, welche eine hygienische Produktion beeinträchtigen.
Gemäss dem Urteil hatte der Käser die bei der ersten Inspektion festgestellten Mängel bis zur zweiten Inspektion nicht alle behoben. Ferner hatte er seine Milch an andere Betriebe geliefert und einigen Käsesorten für die Herstellung von Fondue-Käsemischungen verwendet. Auch dafür wurde er verurteilt.
Der Käser wurde in den letzten zehn Jahren bereits viermal wegen verschiedener Vergehen verurteilt. Die Staatsanwaltschaft kom deshalb zum Schluss, dass die Strafe nicht zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Der Käser muss eine Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu 90 Franken und eine Busse von 1500 Franken sowie die Verfahrenskosten bezahlen.