Quelle: Fabio Baranzini
In seinem aktuellen Bericht zu Lebensnmittelspenden und Vermeidung von Foodwaste kommt der Bundesrat zum Schluss, dass nur ein kleiner Anteil der nicht verkauften Lebensmittel gespendet wird.
Im Detailhandel seien schon verschiedene Massnahmen aufgegleist worden, um Lebensmittelverluste zu vermeiden, heisst es in einer Mitteilung. So hätten einzelne Unternehmen angekündigt, die Empfehlung des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen zum Einfrieren von Fleisch und Fisch vor Erreichen des Verbrauchsdatums umzusetzen, damit die Ware an gemeinnützige Organisationen weitergegeben werden könne.
Derzeit werde aber nur ein kleiner Teil der beim Detailhandel anfallenden Lebensmittelverluste gespendet. «Der Detailhandel könnte künftig vermehrt dazu beitragen, dass die bei ihm anfallenden Lebensmittelverluste durch Spenden vermindert werden», heisst es weiter. Dies könne auf freiwilliger Basis erfolgen, etwa durch vertragliche Vereinbarungen zwischen Detailhandel und Spendenorganisationen. Letztere seien auf Planungssicherheit und eine zuverlässige Finanzierung angewiesen, damit sie Lebensmittel effizient weiterverteilen könnten.
Der Bundesrat hat im April 2022 den Aktionsplan gegen die Lebensmittelverschwendung verabschiedet mit dem Ziel, die vermeidbaren Lebensmittelverluste bis 2030 zu halbieren. In der Schweiz fallen pro Jahr über die gesamte Wertschöpfungskette rund 330 Kilogramm vermeidbare Lebensmittelverluste an. Mit deren Vermeidung kann Geld gespart und es können natürliche Ressourcen geschont werden.