Spar wollte die Gesichtserkennung nutzen, um personalisierte Werbung auszuspielen.
Quelle: Spar
Der Lebensmittelhändler Spar hatte geplant, 147 Standorte mit Sensoren auszustatten, die Alters- und Geschlechtsabschätzungen vornehmen, um personalisierte Werbung anzuzeigen. In mehreren Filialen war das System bereits installiert, doch aufgrund negativen Feedbacks der Kundschaft werden die Sensoren nun wieder abgebaut, wie die NZZ schreibt. Zwar sei laut Spar die Privatsphäre der Kundschaft stets gewahrt gewesen. Doch dem widerspricht die HSG-Professorin Monika Simmler in der NZZ. Sie argumentiert, dass die Auswertung von Merkmalen wie Geschlecht und Alter einen Eingriff in die Grundrechte darstelle. Sie kritisiert die zunehmende Überwachungsdichte durch den Staat und private Anbieter, die die Freiheit der Menschen bedrohen könnte.
Dank der von Tech-Firma Advertima entwickelten Technologie sehen Kunden in den Geschäften nur die für sie relevanten Inhalte auf Werbebildschirmen. Advertima gibt an, eine Genauigkeit von 95 Prozent bei der Geschlechtsermittlung und eine Altersbestimmung mit einer Abweichung von plus/minus vier Jahren zu erreichen. Die Daten würden anonymisiert und sofort nach dem Ausspielen von Werbung gelöscht, was Advertima von biometrischer Gesichtserkennung abgrenzen möchte. Trotzdem betont Simmler in der NZZ, dass der Analyseprozess selbst ein Eingriff in die Grundrechte sei. Denn die Menschen sollten wissen, dass sie im Supermarkt beobachtet würden. Spar hat aufgrund des negativen Feedbacks beschlossen, von personalisierter Werbung Abstand zu nehmen.