Das BLV hat Entenzellen aus Zellkultur als neuartiges Lebensmittel eingestuft.
Quelle: zVg
Dem BLV wurde ein entsprechendes Gesuch zur Einstufung solcher Entenzellen aus Zellkultur als neuartiges Lebensmittel eingereicht, wie das Bundesamt mitteilt. Dieses Lebensmittel sei vor dem 15. Mai 1997 weder in der Schweiz noch in einem Mitgliedsstaat der EU in nennenswertem Umfang für den menschlichen Verzehr verwendet worden. Damit falle es nach Artikel 15 Absatz 1 der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung unter die Definition von neuartigen Lebensmitteln. Die Entenzellen aus Zellkultur von befruchteten Eiern von A. platyrhynchos domesticus («Pekingente») unterliegen somit der Bewilligungspflicht für neuartige Lebensmittel nach Artikel 17 LGV, wie das BLV schreibt.
Bein Lebensmittel handelt es sich um eine Entenzellkultur-Biomasse aus A. platyrhynchos domesticus («Pekingente»)-Zellen. Diese wird aus genetisch unveränderten Zellen aus befruchteten Eiern hergestellt und hat einen Proteingehalt von mindestens 10 % (70 % in Trockenmasse). Zu den vorgeschlagenen Verwendungszwecken des neuartigen Lebensmittels gehören tierische Alternativen zu Entenleberprodukten wie streichfähige Spezialitäten.