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Lebensmittel-Kennzeichnung in der EU ist oft irreführend

In der EU sind Lebensmittel mit vielen Angaben zum Inhalt beschriftet - manche sind Pflicht, andere nicht. Die Vielzahl der Infos sei oft überfordernd, bemängelt der EU-Rechnungshof mit klaren Worten.

Trotz hohem Zuckergehalt wirbt dieser Riegel mit gesundheitlichem Nutzen.

Quelle: Europäischer Rechnungshof

Unzählige Logos, Slogans und Gütesiegel: Die Kennzeichnung von Lebensmitteln in der EU führt Konsumentinnen und Konsumenten aus Sicht des Europäischen Rechnungshofs mitunter in die Irre. Es gebe Lücken in den rechtlichen Vorgaben sowie Mängel bei Kontrollen und Sanktionen.
Die EU-Vorschriften stellen nach Einschätzung der Prüfer zwar sicher, dass die Etiketten grundlegende Informationen enthalten. Dennoch seien die Lücken im rechtlichen Rahmen teils so gravierend, dass sie «der Täuschung der Konsumenten Vorschub leisten», teilte der Rechnungshof mit. So sei es selbst bei Produkten mit hohem Fett-, Zucker- oder Salzgehalt noch möglich, bestimmte Vorteile in Bezug auf die Nährwerte oder gesundheitliche Wirkung des Produktes hervorzuheben. Beispielsweise könnten zuckerhaltige Produkte wie Energieriegel als High-Protein-Produkte beworben werden.
Auch würden Verbraucher zunehmend mit von keinerlei Vorschriften regulierten Angaben zu angeblich gesundheitsfördernden Eigenschaften pflanzlicher Stoffe konfrontiert. Dazu gehörten Aussagen der Art «setzt neue Energien frei» oder «verbessert die körperliche Leistung», auch wenn diese wissenschaftlich nicht belegt seien.
«Die Unternehmen legen bei den Angaben auf den Verpackungen grosse Kreativität an den Tag», sagte Keit Pentus-Rosimannus vom Rechnungshof. «Die EU-Vorschriften halten mit dem sich ständig entwickelnden Markt jedoch nicht Schritt, sodass rund 450 Millionen europäische Konsumenten vorsätzlich oder unbeabsichtigt irreführenden Botschaften ausgesetzt sind.»
Standards für Etiketten fehlen
Die Prüfer bemängelten, dass es in der EU hunderte verschiedene Kennzeichnungen gebe. Angaben zu Nährwerten wie der auch in Deutschland genutzte Nutri-Score seien nicht in der gesamten EU standardisiert. Auch fehlten EU-weite Definitionen für Labels zu Inhaltsstoffen. Das betrifft den Angaben zufolge etwa Aufschriften wie «vegan» oder «vegetarisch» sowie Informationen für Allergiker.
Als zusätzliches Problem identifizierten die Prüfer demnach eine Vielzahl freiwilliger Labels, die Konsumentinnen und Konsumenten zum Kauf bewegen sollen. Darunter fielen oft Etiketten zur Qualität oder Nachhaltigkeit eines Produktes. Eine Vielzahl dieser Labels komme sogenanntem Greenwashing gleich, also der Praxis, ein Produkt fälschlicherweise als umweltfreundlich zu vermarkten, kritisierte der Rechnungshof.
Ein Sprecher der EU-Kommission teilte mit, EU-Recht garantiere, dass die Informationen über Lebensmittel wissenschaftlich fundiert und frei von irreführenden Angaben seien. Zudem hiess es: «Es könnte Lücken bei der Durchsetzung geben, wenn irreführende Etiketten auf den Markt kommen.»
Rechnungshof: Bussgelder für Unternehmen zu niedrig
Freiwillige Angaben der Unternehmen würden selten überprüft, hiess es. Gerade der Online-Verkauf von Lebensmitteln, der seit der Corona-Pandemie stark zugenommen habe, sei kaum zu kontrollieren. Und selbst wenn ein Verstoss auffalle, seien die Bussgelder oft zu niedrig, um Unternehmen tatsächlich abzuschrecken.
Generell achte die EU nicht genug darauf, ob Konsumenten die Etiketten überhaupt richtig verstehen. Die EU stelle zwischen 2021 und 2025 mit 5,5 Millionen Euro eine vergleichsweise geringe Summe für Kampagnen bereit, die Konsumenten über die Kennzeichen auf Lebensmitteln aufklären. Zum Beispiel werde die auf Produkten vorgeschriebene Datumsangabe von den Verbrauchern oft nicht richtig verstanden, da der Unterschied zwischen dem Verfalls- und dem Mindesthaltbarkeitsdatum nicht klar sei.
Der Sonderbericht 23/2024 «Lebensmittelkennzeichnung in der EU: Verbraucher können vor lauter Informationen den Überblick verlieren» ist auf der Website des Europäischen Rechnungshof abrufbar.

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