Wegen der schlechten Ernte muss die Schweiz mehr und früher Getreide importieren als in anderen Jahren.
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Das Bundesamt für Landwirtschaft hat mit einer Änderung der Agrareinfuhrverordnung die Freigabe von 40'000 Tonnen des Zollkontingents Brotgetreide 2025 auf den 8. Januar 2025 und von 30'000 Tonnen auf den 4. Februar 2025 festgelegt. Die Änderung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft, wie das BLW am Donnerstag mitteilte.
Hintergrund der Massnahme ist, dass das kühle und nasse Wetter die diesjährige Schweizer Brotgetreideernte qualitativ und quantitativ vermieste. Die Getreidebranche ersuchte deshalb bereits Anfang September 2024 um die vorübergehende Erhöhung des ordentlichen Zollkontingents 2024 von 70'000 Tonnen um 20'000 Tonnen. Das gewährte der Bundesrat am 30. Oktober.
Basierend auf einer Vollerhebung der Getreidemengen und -qualitäten hatte die Getreidebranche Ende Oktober 2024 eine zusätzliche Fehlmenge von 60'000 Tonnen Brotgetreide bis zum Anschluss an die inländische Getreideernte 2025 ausgemacht. Sie ersuchte deshalb um höhere Freigabemengen zu Jahresbeginn und um eine Erhöhung des Zollkontingents 2025. Dem ersten Begehren ist das BLW nun nachgekommen. Für eine Erhöhung des Zollkontigents ist der Bundesrat zuständig. Er werde voraussichtlich Ende Januar 2025 über eine weitere vorübergehende Erhöhung befinden, heisst es in der Mitteilung weiter.