Die EU gibt ein Jahr mehr Zeit, um sich auf die Entwaldungsverordnung vorzubereiten.
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Die umstrittene Entwaldungsverordnung der EU tritt nicht bereits Ende 2024 in Kraft. Nach heftiger Kritik von Unternehmen und Verbänden haben das Europäische Parlament und der Europäische Rat einem Vorschlag der EU-Kommission zugestimmt, eine zusätzliche Übergangsfrist von 12 Monaten zu gewähren. Dadurch werde eine ordnungsgemässe und wirksame Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) sichergestellt und gleichzeitig ihre Integrität gewahrt, schreibt die EU-Kommission in einer Mitteilung.
Das Gesetz wird demnach am 30. Dezember 2025 für Grossunternehmen und am 30. Juni 2026 für Kleinst- und Kleinunternehmen gelten. Auf diese Weise könnten sich Drittländer, Mitgliedstaaten, Marktteilnehmer und Händler ein weiteres Jahr auf die Durchführung der Verordnung vorbereiten, heisst es in der Mitteilung weiter.
Angesichts des neuartigen Charakters der EUDR, des raschen Zeitplans und der Vielfalt der beteiligten internationalen Interessenträger sei eine zusätzliche 12-monatige Phase eine ausgewogene Lösung, um Betreiber auf der ganzen Welt bei der Sicherstellung einer reibungslosen Umsetzung von Anfang an zu unterstützen, schreibt die Kommission weiter. Bis dahin will die Kommission weitere Klarstellungen zu den Rechtsvorschriften machen und weitere Vereinfachungen prüfen.
Nach dem Gesetz dürfen Produkte wie Kaffee, Holz, Soja, Kakao und Palmöl künftig nur noch dann in der EU verkauft werden, wenn dafür nach 2020 keine Wälder gerodet wurden.