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Lindt gewinnt gegen Aldi Suisse

Die Schokoladenkugeln von Aldi Suisse ähneln den Lindor-Kugeln von Lindt zu sehr. Das hat das Aargauer Handelsgericht entschieden. Aldi darf die Kugeln derzeit nicht verkaufen.

Lindt & Sprüngli hat mit einer Klage gegen Aldi Suisse wegen Kopien der Lindor-Kugeln recht bekommen. Aldi Suisse bietet seit Anfang September «Feine Schokoladenkugeln» der Eigenmarke Moser Roth als Weihnachtsedition an. Die Kugeln sind rot und blau verpackt und werden in Kartonverpackungen mit Sichtfenster verkauft. Lindt & Sprüngli reichte Anfang Dezember Klage ein gegen Aldi Suisse, weil diese Schokoladenkugeln die geschützte Marke Lindor verletzten und gegen das Gesetz des unlauteren Wettbewerbs verstiessen. Lindt verlangte auch ein superprovisorisches Verbot der Produkte.
Das Aargauer Handelsgericht gab Lindt & Sprüngli am 14. Dezember recht: Die «objektiv stark an Lindor-Kugeln angelehnten Verpackungen der Moster Roth-Kugeln», seien entgegen der Argumentation von Aldi Suisse sachlich nicht nötig, zitiert die «Aargauer Zeitung» den Gerichtsentscheid. Für die Verpackung von Schokoladekugeln gebe es andere Gestaltungsoptionen. Du unnötige Anlehnung der Moser Roth-Kugeln an die Lindor-Kugeln sei gegeben. Bei der Einzelbetrachtung von verschiedenen Ausstattungsmerkmalen gebe es zwar verschiedene Unterschiede. Der Gesamteindruck rücke die Aldi-Kugeln aber in erkennbare Nähe zu den Lindt-Kugeln.
Aldi Suisse darf die Kugeln seit dem 14. Dezember nicht mehr anbieten. Lindt & Sprüngli muss bis zum März 2025 eine Klage im ordentlichen Verfahren erheben, sonst wird das Verbot aufgehoben, wie es weiter heisst. Die Klage im ordentlichen Verfahren könnte weitere rechtliche Massnahmen gegen Aldi Suisse zur Folge haben. Ferner musste Lindt eine Sicherheitsleistung von 200'000 Franken hinterlegen, um einen allfälligen Schaden bei Aldi Suisse durch Umsatzeinbussen und Gewinnausfälle zu decken.

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