Quelle: zVg aldi
Das Landgericht Köln hat Aldi Süd untersagt, «Alyan Dubai Handmade Chocolate» zu verkaufen. Nach Auffassung des Gerichts verstosse die Bezeichnung auf dem Produkt gegen das Markenrecht, da die Schokolade den fälschlichen Eindruck erwecke, in Dubai hergestellt worden zu sein und damit über die geografische Herkunft getäuscht werde.
Bereits die wörtliche Auslegung der Bezeichnung «Dubai Handmade Chocolate» legt laut einem Artikel in lz-net.de dem Verbraucher nahe, dass es sich um Schokolade aus Dubai handelt. Diese englische Bezeichnung werde der Durchschnittsverbraucher übersetzen mit «handgemachte Dubai Schokolade», wie es zur Begründung im Gerichtsbeschluss heisse. Ausserdem würden die Kunden erkennen, dass das Produkt nicht in Deutschland hergestellt werde, weil es auf der Vorderseite eine englische Bezeichnung trage und die weitere Beschreibung auf dem Produkt ebenfalls in englischer Sprache gehalten sei.
Das Landgericht Köln hatte bereits zwei weiteren Anbietern von «Dubai Schokolade» den Verkauf untersagt, weil die betreffenden Produkte nicht aus Dubai stammten. Anders in der Schweiz, wo bereits einige Confiseure «Dubai-Schokolade» herstellen.