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Bundesrat will Gentechnik-Moratorium um fünf Jahre verlängern

Das seit Ende 2005 geltende und bisher vier Mal verlängerte Gentech-Moratorium soll bis Ende 2030 und nicht nur bis Ende 2027 verlängert werden. Dieser Ansicht ist der Bundesrat. Er will damit weiter gehen, als es die zuständige Nationalratskommission vorschlägt.

Mit der Verlängerung des Gentechmoratoriums um fünf Jahre verzögert der Bundesrat nach Ansicht von Economiesuisse die Regelung neuer Züchtungsverfahren.

Quelle: Symbolbild ThisisEngineering/Unsplash

Mit dem längeren Moratorium will der Bundesrat genügend Zeit haben für die Ausarbeitung einer neuen, risikobasierten Regelung für die Zulassung von mit neuen Technologien gezüchteten Pflanzen. Der Bundesrat veröffentlichte am Mittwoch seine Stellungnahme zu einer Vorlage der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats (WBK-N).
Diese Regelung neuer Züchtungstechnologien soll seiner Ansicht nach in Kraft treten, bevor das aktuelle Moratorium ausläuft. Die Botschaft für das geplante Gesetz will er den eidgenössischen Räten im ersten Quartal 2026 vorlegen. Das aktuelle Moratorium gilt noch bis Ende des laufenden Jahres.
Gilt das Moratorium noch bis Ende 2030, hätte das Parlament mehr Spielraum, um Entwicklungen in der EU im neuen Gesetz zu berücksichtigen. Auch in der EU wird gemäss der Stellungnahme des Bundesrates über einen Vorschlag der Kommission über die Regulierung von Pflanzen aus neuen Züchtungstechnologien verhandelt.
Economiesuisse kritisiert Bundesrat
Der Dachverband der Schweizer Wirtschaft Economiesuisse kritisiert in einer Stellungnahme den Vorschlag des Bundesrates. Die Schweizer Wirtschaft lehne eine Verlängerung des Moratoriums über den Vorschlag der WKB-N hinaus ab, so Economiesuisse. Damit verschleppe die Regierung die Regelung der neuen Züchtungsverfahren.

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