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Frankreich darf Begriffe wie «vegane Wurst» nicht verbieten

Fleischersatzprodukte dürfen in Frankreich weiterhin als «Steak» oder «Wurst» bezeichnet werden. Das hat das oberste Verwaltungsgericht des Landes entschieden.

Dürfen Wurst heissen, auch wenn kein Fleisch drin ist.

Quelle: Symbolbild Pixabay

Das Gericht erklärte damit entsprechende Dekrete der französischen Regierung aus den Jahren 2022 und 2024 vollständig für nichtig, wie topagrar.com berichtet. Das Gericht folgte in seinem Urteil der Ansicht des Berichterstatters. Dieser hatte festgestellt, dass die französische Vorgehensweise gegen europäisches Recht verstösst.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte im Oktober 2024 entschieden, dass die EU-Mitgliedstaaten die Verwendung von Begriffen, die traditionell mit Erzeugnissen tierischen Ursprungs in Verbindung gebracht werden, grundsätzlich auch für pflanzliche Produkte erlauben müssen.
Bereits im Frühjahr 2024 hatte das oberste Verwaltungsgericht ernsthafte Bedenken hinsichtlich der Rechtmäßigkeit der Vorgaben geäussert und die Vereinbarkeit mit dem europäischen Recht infrage gestellt (foodaktuell berichtete).

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