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Bundesrat will eine pragmatische Nachhaltigkeitsberichterstattung

Der Bundesrat will die künftige Pflicht für Unternehmen zur Berichterstattung über Risiken für die Umwelt, soziale Belange und Menschenrechte pragmatisch ausgestalten. Das Justiz- und Polizeidepartement soll mit diesem Ziel Varianten ausarbeiten.

Der Bundesrat wartet ab, bis die EU über die angekündigte Vereinfachungen der Konzernberichterstattung entschieden hat.

Quelle: Béatrice Devènes/Parlament

Entscheiden will der Bundesrat erst, wenn die EU über angekündigte Vereinfachungen der Konzernberichterstattung entschieden hat, wie er am Freitag schrieb. Denn er will international abgestimmte Regeln. Spätestens im Frühjahr 2026 soll aber ein Entscheid fallen.
Die EU-Kommission will deutlich weniger Unternehmen zur Berichterstattung über die Nachhaltigkeit verpflichten, wie Ende Februar bekannt wurde. Ziel ist, kleine und mittelgrosse Unternehmen zu entlasten. Dem Bundesrat lag aber auch eine kontroverse Vernehmlassung zu verschärften Berichterstattungspflichten vor.
Gemäss den im Juni 2024 vorgelegten Plänen wollte er Unternehmen mit über 250 Mitarbeitenden, einer Bilanzsumme von mindestens 25 Millionen Franken und ab einem Umsatz von 50 Millionen Franken zur Risiko-Berichterstattung verpflichten.
Aktuell gilt die Pflicht für Unternehmen ab 500 Mitarbeitenden, ab einer Bilanzsumme von 20 Millionen Franken und ab einem Umsatz von 40 Millionen Franken. Sind von der Berichterstattungspflicht heute rund 300 Unternehmen betroffen, wären es mit der Verschärfung deren 3500, wie der Bundesrat im vergangenen Juni schrieb.
Derweil ist in eine weitere Konzernverantwortungsinitiative am Start. Die Koalition für Konzernverantwortung, die die Pflichten zur Nachhaltigkeitsberichterstattung als ungenügend kritisiert, sammelte Anfang Jahr in Rekordzeit die nötigen Unterschriften. Eine erste Konzernverantwortungsinitiative scheiterte 2020 am Ständemehr.

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