«Wir bedauern, dass sich die USA weiter vom Freihandel und einer regelbasierten Ordnung im Welthandel entfernen», sagte Karin Keller-Sutter bei der Medienkonferenz vom Donnerstagnachmittag.
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Auch befürchtet der Bundesrat in seiner Mitteilung vom Donnerstag, dass Gegenmassnahmen seitens der Schweiz mit Kosten für die Schweizer Volkswirtschaft verbunden wären. Es wäre namentlich mit einer Verteuerung von Importen aus den USA zu rechnen.
Gemäss Ankündigung sollen gegen alle Schweizer Güterexporte 31 oder 32 Prozent Zölle beim Import in die USA fällig werden. Damit sei die Schweiz im Vergleich zu anderen US-Handelspartnern mit ähnlicher Wirtschaftsstruktur mit besonders hohen Zusatzzöllen konfrontiert.
Schweizer Exporte werden voraussichtlich ab Samstag (5. April) mit Zusatzzöllen von 10 Prozent und ab Mittwoch (9. April) mit weiteren 21 Prozent belastet. «Die Berechnungen der US-Regierung sind für den Bundesrat nicht nachvollziehbar», hiess es in der Mitteilung.
Auch Kaffeekapseln, Käse und Schokolade betroffen
Von den zusätzlichen Zöllen sind nach Angaben des Bundesrats wichtige Exportprodukte wie Maschinen, Uhren und landwirtschaftliche Güter wie Kaffeekapseln, Energydrinks, Käse und Schokolade betroffen. Für Exporte der Pharmaindustrie dagegen sind gegenwärtig keine Zusatzzölle vorgesehen.
Der Bundesrat will die von US-Präsident Donald Trump angekündigten Massnahmen und deren Auswirkungen auf die Schweiz nun vertieft analysieren. Er steht im Kontakt mit den betroffenen Branchen sowie den US-Behörden.
Einfluss auf die Konjunktur
Laut dem Bundesrat erhöht sich mit den von Trump angekündigten Zöllen die Wahrscheinlichkeit, dass sich die Konjunktur schwächer entwickelt als im März prognostiziert. Dies auch wegen der zu erwartenden internationalen Wirtschaftsentwicklung. Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) hat vom Bundesrat den Auftrag bekommen, die Auswirkungen der Zölle vertieft zu analysieren und je nach Betroffenheit der Schweiz geeignete Massnahmen vorzuschlagen.
Den betroffenen Unternehmen empfiehlt der Bundesrat, sich für verbindliche Auskünfte zur Ausgestaltung und Anwendung der Zölle direkt an die zuständigen US-Behörden zu wenden (US Customs and Border Protection,
www.cbp.gov/trade). Unternehmen wird vom Bundesrat auch empfohlen, mit den Importeuren und Zollagenten in den USA sowie mit den Wirtschaftsverbänden Kontakt aufzunehmen. Schweizer Exportunternehmen steht auch die ExportHelp von Switzerland Global Enterprise (S-GE) zur Verfügung.