Das Europaparlament stimmte für eine Verschiebung des Lieferkettengesetzes.
Quelle: Symbolbild Lukas S/Unsplash
Die EU-Staaten müssen den Schritt nur noch abnicken, damit die Änderung im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden können. Die Länder hatten sich vor gut einer Woche aber bereits für eine Verschiebung ausgesprochen, der Schritt gilt als Formsache.
Die beiden Institutionen folgen einem Vorschlag der EU-Kommission, wonach erste Regeln 2028 gelten würden. Die Richtlinie soll aber auch inhaltliche geändert und vereinfacht werden, damit Unternehmen mit weniger Bürokratie belastet werden. Wie weitreichend diese Änderungen werden, steht noch nicht fest und dürfte noch intensiv diskutiert werden.
Gesetz erst vergangenes Jahr beschlossen
Das europäische Lieferkettengesetz wurde erst vergangenes Jahr beschlossen. Ziel ist, Menschenrechte weltweit zu stärken. Grosse Unternehmen sollen zur Rechenschaft gezogen werden können, wenn sie von Menschenrechtsverletzungen wie Kinder- oder Zwangsarbeit profitieren.
Aus der Wirtschaft gab es aber grosse Kritik an dem Vorhaben. Unternehmen sehen darin übertriebene Vorgaben, die ihnen grosse bürokratische Bürden auferlegten und die Wettbewerbsfähigkeit Europas minderten.