Bio Suisse will kein patentiertes Saatgut.
«Nur wenn Gentechnik draufsteht, wo Gentechnik drin ist, bleibt die Wahlfreiheit für Landwirte und Konsumentinnen gewährleistet», schreibt Bio Suisse in einer Mitteilung. Aus Sicht von Bio Suisse brauche es eine transparente Kennzeichnung und klare Regelung. Der Verband reagiert damit auf
den Entwurf des Gentechnik-Spezialgesetzes des Bundesrates. Darin vermeide der Bundesrat nämlich, das Kind beim Namen zu nennen, moniert Bio Suisse. Im neuen Gesetz werde der Begriff Gentechnik nicht genannt und verhindere so eine echte Transparenz.
Im Biolandbau sind gentechnisch veränderte Pflanzen verboten, sowohl in der Schweiz als auch in der EU. Für Bio Suisse brauche die biologische Landwirtschaft deshalb eine klare und transparente Ausgestaltung des Gesetzesvorschlags über Pflanzen aus neuen Züchtungsmethoden. Der Bundesrat erhält aber auch Lob von Bio Suisse; dies in Bezug zum behutsamen Vorgehen zur Öffnung und ohne übereilte Liberalisierung. Weiter verlangt Bio Suisse, dass bei der Anwendung der neuen Gentechnik das Verursacherprinzip gilt und die Kosten eines möglichen Einsatzes neuer gentechnischer Verfahren in der Züchtung nicht zu Lasten einer gentechnikfreien Landwirtschaft gehen würden.
Im aktuellen Entwurf gibt es keine Nachweispflicht für die Hersteller. Dies bedeute für die Produktion ohne Gentechnik, Unsicherheiten, potentiell hohen Aufwand sowie Kosten, wie es weiter heisst. Auch die Risikoabsicherung sei durch eine erleichterte Zulassung für vergleichbare Sorten geschwächt. Eine Einzelprüfung könne hierzu mehr Sicherheit bringen, bis mehr Erkenntnisse zu den neuen Technologien vorhanden seien. Ein zentraler Punkt für die Biolandwirtschaft sei die Patentierung von Züchtungen. Patente würden nicht nur das Saatgut für die Bäuerinnen und Bauern verteuern, sondern auch die Weiterzüchtung einschränken. Man müsse eine weite Konzentration des Saatgutmarktes verhindern.