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Schweizer Konsumenten werden besser über Allergene informiert

Die Informationslage über mögliche Allergene bei unverpackt verkauften Lebensmitteln hat sich zwischen 2018 und 2024 verbessert. Doch es gibt nach wie vor Verbesserungsbedarf, wie neuere Kontrollen der Schweizer Kantonschemikerinnen und -chemiker zeigen.

Seit 2018 müssen Betriebe wie Bäckereien oder Restaurants auch bei unverpackten Lebensmitteln über Allergene informieren.

Quelle: Symbolbild Pixabay

So haben 74 Prozent der 2024 kontrollierten Betriebe die Konsumentinnen und Konsumenten korrekt über kritische Zutaten informiert, wie der Verband der Kantonschemikerinnen und Kantonschemiker (VKCS) am Mittwoch mitteilte. Bei 26 Prozent der Betriebe bestanden demnach Mängel, bei 13 Prozent wurden keine Angaben zu Allergenen gemacht.
Die Chemikerinnen und Chemiker haben bei 900 Betrieben in der Schweiz und in Liechtenstein überprüft, ob die rechtlichen Vorgaben eingehalten wurden. Bei fehlbaren Unternehmen haben sie Korrekturmassnahmen angeordnet, wie es in der Mitteilung hiess.
Bei der letzten Kontrolle im Jahr 2018 waren laut VKCS noch bei 55 Prozent der durchgeführten Kontrollen Mängel festgestellt worden. 18 Prozent der Betriebe hatten damals keine Angaben zu Allergenen gemacht.
In der Schweizer Lebensmittelgesetzgebung sind vierzehn Zutaten festgelegt, die Allergien oder sonstige unerwünschte Reaktionen auslösen können. Diese müssen bei verpackten Lebensmitteln auf der Etikette angegeben werden. Seit 2018 besteht auch bei unverpackten Lebensmitteln eine Informationspflicht, wie sie beispielsweise in Restaurants, Takeaway oder Bäckereien angeboten werden. In diesem Fall kann zum Beispiel auf der Speisekarte auf potenzielle Allergene hingewiesen werden. Auch eine mündliche Information ist zulässig.

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