Bundesgericht: Fleischersatz darf keine Tiernamen haben
Das Bundesgericht hat eine Beschwerde des Bundes gegen Bezeichnungen wie «planted Chicken» gutgeheissen.
Das Bundesgericht hat die Beschwerde des Bundes gegen die Verwendung von Bezeichnungen wie «planted chicken» für vegane Fleischersatzerzeugnisse gutgeheissen. Das Zürcher Verwaltungsgericht hatte sie nach einer Beschwerde der Produktionsfirma als zulässig erklärt. In einer öffentlichen Beratung ist das Bundesgericht am Freitag, 2. Mai mit vier zu einer Stimme zu diesem Entscheid gelangt.
Die Verwendung von Tierbezeichnungen für die Produkte auf der Basis von Erbsenproteinen ist somit nicht zulässig.
Mit dem Urteil des Bundesgerichts wird jedes des Zürcher Verwaltungsgerichts aufgehoben. Das kantonale Labor Zürich muss der Firma eine Frist zur neuen Bezeichnung seiner Produkte setzen.
Das Labor hatte Bezeichnungen wie «planted.chicken» 2021 untersagt. Das Zürcher Verwaltungsgericht erachtete sie nach einer Beschwerde der Firma Planted Foods mit Sitz in Kemptthal ZH jedoch als zulässig. Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) focht den Entscheid der kantonalen Vorinstanz vor Bundesgericht an.
Das Bundesgericht ignoriere eine repräsentative Studie, gemäss der 93 Prozent der Leute das Produkt «planted.chicken» innert Sekunden als pflanzlich erkannt hätten, schreibt Planted in einer Stellungnahme. Das Bundesgerichtsurteil spreche Fleischliebhabern jede Kompetenz ab und sehe in der Verpackung von 2021 eine Täuschung. Planted sehe dies entschieden anders – die Produkte würden gerade von Fleischfans besonders geschätzt. Man sei aber sehr zufrieden, dass generelle Begriffe wie Steak, Filet, die keine Tierart erwähnen, klar gestärkt worden seien.
Die Swiss Protein Association (SPA) bedauert diesen Entscheid. Dadurch würden Konsumentinnen und Konsumenten eine bewusste Produktwahl und die Integration pflanzlicher Alternativen in den persönlichen Speiseplan erschwert, findet der Verband in einer Mitteilung. Gleichzeitig betrachte man den Gerichtsentscheid als Teilerfolg, «weil das Bundesgericht Bezeichnungen wie 'Planted Steak' oder 'Vegi-Burger' zulässt. Investitionen in innovative Schweizer Technologien für alternative Proteine würden weitergehen, denn der Trend zu pflanzlichen Alternativen sei unbestritten.