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Bundesrat erklärt neuen GAV für allgemeinverbindlich

Der Bundesrat hat den im Frühjahr 2024 von den Sozialpartnern ausgehandelten Gesamtarbeitsvertrag (GAV) für allgemeinverbindlich erklärt. Der neue GAV bringt deutliche Verbesserungen für die Arbeitnehmenden in der Bäckerei- und Confiseriebranche.

Der neue Gesamtarbeitsvertrag (GAV) für die Bäckerei-, Konditorei- und Confiseriebranche tritt am 1. Juli 2025 in Kraft. Er bringt deutliche Verbesserungen für Angestellte und wurde im Frühjahr 2024 von den Sozialpartnern ausgehandelt. «Der neue GAV ist ein grosser Schritt zur Attraktivitätssteigerung des Gewerbes», sagt Pirmin Corradini, Präsident des Berufsverbands Bäckerei & Confiserie Schweiz in einer Medienmitteilung.
Die Neuerungen:
Mindestlöhne steigen deutlich und passen sich künftig der Teuerung an. Neu: mind. CHF 3’670 für Ungelernte, CHF 3’900 (EBA), CHF 4’400 (EFZ), CHF 5’350 (Berufsprüfung). Lernende sind neu eingeschlossen.
Zwei Ruhetage pro Woche, ein ganzer ist verbindlich. Vier-Tage-Woche im Einvernehmen möglich. Zusätzlich: 12 freie Wochenenden pro Jahr.
Verbindliche Dienstpläne zwei Wochen im Voraus.
25?% Nachtzuschlag von 22 bis 03 Uhr für alle, inkl. Lernende.
Pflicht zur Arbeitszeiterfassung, Bestätigung durch Unterschrift.
Förderung von Aus- und Weiterbildung, u.a. für Berufs- und Fachprüfungen, Sprach- und Führungskurse.
Der neue GAV stärkt die sozialen Standards und sichert die Zukunft der Branche.

Kärcher Juli 2025 Kärcher Juli 2025

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