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EU-Kommission schliesst Gespräche zu Freihandelsabkommen mit Ukraine ab

Die EU-Kommission hat Verhandlungen mit der Ukraine über ein überarbeitetes Freihandelsabkommen abgeschlossen. Mit dem Abkommen soll die Ukraine schrittweise in den EU-Binnenmarkt integriert werden, teilte die EU-Kommission mit.

Den Worten von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen zufolge sollen zudem Handelsströme gesichert und Solidarität mit dem von Russland angegriffenen Land ausgedrückt werden. Die Kommission teilte mit, die EU werde von niedrigeren Zöllen oder einer vollständigen Zollbefreiung profitieren. Die Ukraine werde hingegen bei vielen Produkten in der Lage sein, «weiterhin mindestens die gleichen Mengen wie in den vergangenen Jahren zu exportieren». Zudem habe sich die Ukraine verpflichtet, Schritt für Schritt EU-Standards etwa beim Tierschutz und Pestizideinsatz zu übernehmen.
Landwirte im Fokus
Im Mittelpunkt des Abkommens stehen landwirtschaftliche Waren. Beide Seiten einigten sich auf bestimmte Kontingente, die zollfrei oder zu besonders günstigen Konditionen importiert und exportiert werden können. Nach Kriegsbeginn hatten sich Bauern - vor allem im Osten der EU - gegen günstige Importe aus der Ukraine gewehrt, weil sie darin eine unverhältnismässige Konkurrenz sahen.
Ihnen waren Ausnahmeregeln, die die EU erlassen hatte, um die ukrainische Landwirtschaft zu unterstützen, ein Dorn im Auge. Die EU hatte rund 100 Tage nach Beginn des russischen Angriffskriegs im Februar 2022 ukrainische Waren von Einfuhrzöllen ausgenommen. Die Ukraine hat einen vergleichsweise grossen Agrarsektor, der 2023 mehr als sieben Prozent der Wirtschaftsleistung ausmachte. Zum Vergleich: In Deutschland ist es nicht einmal ein Prozent.
Strenge Regeln für bestimmte Importe
Für Waren wie Weizen, Mais, Zucker, Honig, Geflügelfleisch und Eier aus der Ukraine sollen besonders strenge Vorschriften für den Export in die EU geben. Mit Blick auf Sorgen der Landwirte hatte die EU bereits vergangenes Jahr strengere Importvorgaben für diese Produkte eingeführt.
Beide Seiten müssen das Abkommen noch absegnen. In Brüssel werden nun die EU-Staaten und das Europaparlament über die Einzelheiten des Abkommens informiert. Dann wird die Kommission den EU-Ländern einen formellen Beschluss vorlegen, der von den Staaten angenommen werden muss

TdN 2025

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