Es gebe noch keine praxistauglichen Pflanzen aus den neuen Züchtungsmethoden, die einen echten Mehrwert böte, sagt Bio Suisse.
Quelle: Bio Suisse
Der Bundesrat möchte die neuen gentechnischen Züchtungsverfahren in einem Spezialgesetz regeln. Damit möchte er ein risikobasiertes Zulassungsverfahren für diese Pflanzen einführen. Die Vernehmlassung läuft noch bis am 9. Juli. Bio Suisse lehnt den Vorschlag des Bundesrates ab, wie der Verband in einer Mitteilung schreibt. Der Bundesrat überschätze die Vorteile und Chancen der neuen gentechnischen Züchtungstechnologien sowohl züchterisch als auch wirtschaftlich, so Bio Suisse. Die Kosten hingegen unterschätze er klar. Zu grosse Unsicherheiten sieht Bio Suisse etwa bei der Koexistenz, Haftung, Deklaration, Züchtungsfinanzierung und bei den Patenten.
Aus Sicht des Verbands der 7300 Knospe-Bäuerinnen und -Bauern in der Schweiz würde eine Annahme des Spezialgesetzes die erfolgreiche Weiterführung einer gentechnikfreien Landwirtschaft beeinträchtigen. Eine aufwändige Zulassung von neuen gentechnischen Pflanzen dürfe nicht zulasten einer gentechnikfreien Produktion gehen, schreibt Bio Suisse. Der Verband schlägt deshalb einen Umsetzungsweg in Etappen vor, welche ein Austesten sowie eine solide Kosten-Nutzen-Bilanz ermöglichen sollen.
Bio Suisse betont zudem, dass es trotz zehn Jahren Forschung und Anwendung noch keine praxistaugliche Pflanzen gebe, die mit den neuen Züchtungsverfahren gezüchtet worden seien und «einen echten Mehrwert für die Landwirtschaft und Umwelt leisten».