Quelle: zVg
Der Detailhändler-Verband Swiss Retail Federation wirft Twint vor, dass es seine Marktmacht durch die Erhebung unangemessen hoher Gebühren zu Lasten des Detailhandels missbraucht. Mit dem Bezahldienstleister Twint führten 2024 über 5 Millionen User mehr als 773 Millionen Transaktionen durch. Dies entspricht einem Wachstum gegenüber dem Vorjahr von über 30 Prozent! Detailhändler würden somit um diesen Zahlungskanal nicht mehr herumkommen, schreibt Swiss Retail Federation. Denn der entsprechende Service werde von der Kundschaft vorausgesetzt.
Die Händlergebühren für Twint seien jedoch zu einer «inakzeptablen Belastung» geworden. Die im letzten Jahr erhobenen Gebühren sind laut Verband regelmässig gleich hoch oder sogar höher als bei den Kreditkarten. Da die meisten Twint-Kunden aber ein Bankkonto statt einer Kreditkarte als Zahlungsmittel hinterlegt haben, müssten sich für die Gebühren jedoch am deutlich günstigeren Niveau der Debitkartentransaktionen orientieren.
Die Swiss Retail Federation hat nun eine Anzeige gegen den Bezahldienst bei der Wettbewerbskommission (Weko) eingereicht. Twint verstosse sowohl in Bezug auf den Missbrauch ihrer marktmächtigen Stellung als auch aufgrund unzulässiger Wettbewerbsabreden mit den Acquirern einerseits sowie zwischen den Eignerbanken von Twint andererseits gegen das schweizerische Kartellrecht. Die wirtschaftlich nicht zu rechtfertigenden Händlergebühren würden nebst dem Detailhandel auch zahlreiche weitere Branchen wie die Gastronomie rechtswidrig belasten.