5

Um ohne Wartezeit zum Artikel zu gelangen, benötigen Sie ein Abonnement.

Bereits registriert oder Abonnent:in?

Login

Jetzt Abo abschliessen

Probe Abo

Kostenlos

Geniessen Sie für einen Monat kostenlos alle Vorzüge eines Premiumabos.

Premium

ab CHF 98.–/Jahr

Online

Erhalten Sie uneingeschränkten Zugang zu allen Online-Beiträgen.

mit Papierrechnung ab 123.–

Premium Plus

ab CHF 170.–/Jahr

Online

Print

Uneingeschränkter Onlinezugang

Plus monatlich das gedruckte Magazin im Briefkasten.

mit Papierrechnung ab 195.–

Detailhändler zeigen Twint bei Weko an

Der Detailhändler-Verband Swiss Retail Federation hat Twint bei der Wettbewerbskommission (Weko) angezeigt. Er wirft der Bezahl-App vor, die Marktmacht durch die Erhebung unangemessen hoher Gebühren zu Lasten des Detailhandels zu missbrauchen.

Quelle: zVg

Der Detailhändler-Verband Swiss Retail Federation wirft Twint vor, dass es seine Marktmacht durch die Erhebung unangemessen hoher Gebühren zu Lasten des Detailhandels missbraucht. Mit dem Bezahldienstleister Twint führten 2024 über 5 Millionen User mehr als 773 Millionen Transaktionen durch. Dies entspricht einem Wachstum gegenüber dem Vorjahr von über 30 Prozent! Detailhändler würden somit um diesen Zahlungskanal nicht mehr herumkommen, schreibt Swiss Retail Federation. Denn der entsprechende Service werde von der Kundschaft vorausgesetzt.
Die Händlergebühren für Twint seien jedoch zu einer «inakzeptablen Belastung» geworden. Die im letzten Jahr erhobenen Gebühren sind laut Verband regelmässig gleich hoch oder sogar höher als bei den Kreditkarten. Da die meisten Twint-Kunden aber ein Bankkonto statt einer Kreditkarte als Zahlungsmittel hinterlegt haben, müssten sich für die Gebühren jedoch am deutlich günstigeren Niveau der Debitkartentransaktionen orientieren.
Die Swiss Retail Federation hat nun eine Anzeige gegen den Bezahldienst bei der Wettbewerbskommission (Weko) eingereicht. Twint verstosse sowohl in Bezug auf den Missbrauch ihrer marktmächtigen Stellung als auch aufgrund unzulässiger Wettbewerbsabreden mit den Acquirern einerseits sowie zwischen den Eignerbanken von Twint andererseits gegen das schweizerische Kartellrecht. Die wirtschaftlich nicht zu rechtfertigenden Händlergebühren würden nebst dem Detailhandel auch zahlreiche weitere Branchen wie die Gastronomie rechtswidrig belasten.

Eigeninserat Veranstaltungen Eigeninserat Veranstaltungen

Wichtige Nachricht verpasst?

Nicht wenn Du den kostenlosen Newsletter abonniert hast.

Datenschutz