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Pestizide: EU-Zulassungen schneller übernehmen

In der EU zugelassene Pflanzenschutzmittel sollen künftig schneller in der Schweiz eingesetzt werden dürfen. Die zuständige Nationalratskommission hält an einer entsprechenden Vorlage fest – trotz Kritik in der Vernehmlassung.

Die Vorlage der Wirtschaftskommission des Nationalrats (WAK-N) basiert auf einer parlamentarischen Initiative von Mitte-Chef Philipp Matthias Bregy (VS). Sie will EU-Pflanzenschutzmittelzulassungen in der Schweiz prinzipiell übernehmen. Gelten sollen die Vereinfachungen für Produkte, die in einem Schweizer EU-Nachbarland sowie in den Niederlanden oder in Belgien zugelassen sind.
Die Schweiz soll in solchen Fällen die Genehmigung der Wirkstoffe durch die EU automatisch übernehmen, als Grundlage. Geprüft werden müssten die Mittel allerdings punkto Gewässerschutz. Ebenfalls müssten die Behörden klären, ob besondere Schweizer Bestimmungen zum Schutz von Menschen, Tieren und Umwelt eingehalten werden.
Die neuen Regeln waren in der Vernehmlassung auf ein unterschiedliches Echo gestossen. Kritik gab es etwa von der SP, den Grünen und von den in der Umweltallianz zusammengeschlossenen Natur- und Umweltorganisationen. Sie warnten davor, dass die Schweiz «der Pestizid-Hotspot Europas» werde, in dem mehr Wirkstoffe und Pflanzenschutzmittel erlaubt wären als in jedem EU-Mitgliedstaat.
Die WAK-N will jedoch im Wesentlichen an ihren geplanten Änderungen des Landwirtschaftsgesetzes festhalten, wie es in der Mitteilung vom Dienstag hiess. Ergänzend beantragt sie mit 16 zu 9 Stimmen, dass Notfallzulassungen von Pflanzenschutzmitteln in den relevanten EU-Ländern auch in der Schweiz anerkannt werden.
Im nächsten Schritt hat nun der Bundesrat Gelegenheit, zur Vorlage Stellung zu nehmen. Voraussichtlich in der Wintersession befasst sich dann der Nationalrat damit.
Die Kleinbauern-Vereinigung droht derweil bereits mit dem Referendum, wie sie am Dienstagabend in einer Mitteilung schrieb. Zwar begrüsse sie im Grundsatz eine engere Einbindung der Schweiz in das EU-Zulassungssystem. Die Vorlage sei dafür aber der falsche Ansatz, weil Entscheide übernommen würden, ohne Einsicht in die dafür relevanten Unterlagen und ohne diese auf die spezifischen Gegebenheiten der Schweiz anwenden zu können.

ifm 2026

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