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Freihandelsabkommen mit Indien tritt am 1. Oktober 2025 in Kraft

Das Freihandelsabkommen zwischen den Staaten der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) und der Republik Indien tritt am 1. Oktober 2025 in Kraft.

Quelle: zVg

Indien gewährt der Schweiz besseren Marktzugang für 94,7% ihrer bisherigen Exporte (2018-2023, ohne Gold), darunter pharmazeutische Produkte, Maschinen und Uhren. Dies könnte jährliche Zolleinsparungen von bis zu 167 Millionen Franken ermöglichen, wie das Generalsekretariat des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) in einer Mitteilung schreibt.
Erstmals enthält das Abkommen verbindliche Bestimmungen zur nachhaltigen Entwicklung. Beide Seiten bekennen sich dazu, bestehende internationale Abkommen zu respektieren, insbesondere in den Bereichen Umwelt, Soziales und Menschenrechte, um Verstösse gegen Umwelt- und Arbeitsrecht zu vermeiden. Zudem umfasst das Abkommen ein Kapitel zur Investitionsförderung, wobei die EFTA-Staaten verpflichtet sind, Investitionen in Indien zu fördern und damit Arbeitsplätze zu schaffen. Indien strebt an, ein günstiges Investitionsklima zu gewährleisten.
Für die Schweiz bedeutet das Abkommen eine Diversifizierung der Exportmärkte, besonders in politisch herausfordernden Zeiten. Dies stärkt den Wirtschaftsstandort Schweiz, fördert Wertschöpfung und sichert Arbeitsplätze. Nach über 16 Jahren Verhandlungen wurde das TEPA am 10. März 2024 unterzeichnet und am 21. März 2025 von den Eidgenössischen Räten genehmigt. Es setzt die Aussenwirtschaftsstrategie des Bundesrats fort.

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