Das Parlament berät im Herbst über die Verlängerung der Kurzarbeitsentschädigung.
Quelle: Parlamentsdienst/Béatrice Devènes
Der Bundesrat hat am 3. September 2025 die Auswirkungen der US-Zusatzzölle auf die Schweizer Wirtschaft beraten. Gesamtwirtschaftlich sei ein deutlich unterdurchschnittliches Wachstum zu erwarten, aber kein konjunktureller Einbruch, schreibt der Bundesrat in einer Mitteilung. Exportorientierte Branchen und einzelne Firmen können jedoch stark betroffen sein. Rund zehn Prozent aller Exporte sind von den Zöllen betroffen.
Bis zu 24 Monate Kurzarbeitsentschädigung
Um gefährdete Arbeitsplätze zu sichern, soll die Kurzarbeit gestärkt werden. Der Bundesrat unterstützt dazu eine Vorlage der ständerätlichen Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit. Diese sieht vor, die Bezugsdauer für Kurzarbeitsentschädigung (KAE) auf bis zu 24 Monate auszuweiten. Aktuell und bis zum 31. Juli 2026 kann KAE innerhalb der zweijährigen Rahmenfrist für höchstens 18 Monate abgerechnet werden. Zweitens soll neu eine Wartezeit eingeführt werden. Diese sieht vor, dass ein Betrieb, der während einer ersten Rahmenfrist für 24 Monate ohne Unterbruch KAE bezogen hat, vor der Eröffnung einer nachfolgenden Rahmenfrist eine Wartezeit von sechs Monaten einhalten muss. Das Parlament wird die Vorlage während der Herbstsession 2025 beraten.
Parallel dazu will der Bundesrat betroffenen Firmen helfen, sich am Markt neu zu positionieren. So könnten etwa Freihandelsabkommen wie das mit Indien helfen, neue Absatzmärkte zu erschliessen. Switzerland Global Enterprise (S-GE) unterstütze mit spezifischen Informationsangeboten Unternehmen bei der Erschliessung alternativer Absatzmärkte. Zudem können Betriebe mit der Exportrisikoversicherung (SERV) wirtschaftliche Risiken absichern, die durch die Zusatzzölle respektive bei der Erschliessung neuer Märkte entstünden, so der Bundesrat weiter.