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Neue EU-Regeln gegen Lebensmittelabfall

Das Europaparlament hat neue Vorschriften gegen Lebensmittelabfälle in der EU verabschiedet. Bis 2030 müssen die EU-Staaten Lebensmittelabfälle um bis zu 30 Prozent verringern, wie das Parlament mitteilte.

132 Kilogramm Lebensmittelabfälle fallen in der EU pro Jahr und Kopf an.

Quelle: Symbolbild Marek Studzinski

Konkret müssen folgende verbindliche Ziele zur Reduzierung von Lebensmittelabfällen bis zum 31. Dezember 2030 auf nationaler Ebene erreicht werden: Hersteller und Verarbeiter von Lebensmitteln müssen ihre Abfälle um 10 Prozent reduzieren, für Einzelhandel, Restaurants, Gastronomie und Haushalte gilt ein Reduktionsziel von 30 Prozent pro Kopf.
Vergleichswert sind die durchschnittlichen Lebensmittelabfälle von 2021 bis 2023. Nach EU-Angaben fallen jährlich fast 60 Millionen Tonnen Lebensmittelabfälle (132 Kilogramm pro Person) an.
Zudem soll das Spenden von unverkauften Lebensmitteln, die für den menschlichen Verzehr unbedenklich sind, erleichtert werden.
Daneben hat das EU-Parlament auch Massnahmen zur Eindämmung der Textilabfälle beschlossen. Textilhersteller müssen sich künftig an den Kosten für Sammlung, Sortierung und Recycling von Alttextilien beteiligen. In der EU fallen jedes Jahr 12,6 Millionen Tonnen Textilabfälle an. Allein auf Bekleidung und Schuhe entfallen 5,2 Millionen Tonnen Abfall, was 12 kg Abfall pro Person und Jahr entspricht.

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