Bundesrat stärkt Pflanzenbau und nachhaltige Tierzucht
Der Bundesrat hat am 29. Oktober 2025 das landwirtschaftliche Verordnungspaket 2025 verabschiedet. Damit soll die pflanzliche Produktion gestärkt werden.
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Mit dem Verordnungspaket 2025 sollen die pflanzliche Produktion gestärkt und die Tierzuchtförderung vermehrt auf Nachhaltigkeit ausgerichtet werden. In diesem Rahmen würden elf Verordnungen des Bundesrates und zwei Verordnungen des WBF geändert, wie der Bundesrat in einer Mitteilung schreibt.
Zur Stärkung der pflanzlichen Produktion werden die Einzelkulturbeiträge für Saatgut von Kartoffeln, Mais und Futterpflanzen erhöht. Damit soll die inländische Saatgutproduktion gestärkt und resilienter gemacht werden. Die pflanzliche Produktion soll über koordinierte Massnahmen zur Bekämpfung von Schadorganismen der Kulturpflanzen ebenfalls besser geschützt werden. Damit werde eine Rechtsgrundlage geschaffen, um das Potenzial von Nützlingen zur biologischen Schädlingsbekämpfung besser auszuschöpfen.
Im Zuckermarkt will der Bundesrat stabilere Rahmenbedingungen schaffen. So werde der befristete Mindestgrenzschutz für Zucker durch eine dauerhafte Lösung ersetzt, die mit Vertreterinnen und Vertretern der Branche gemeinsam erarbeitet wurde. Sie soll der Schweizer Zuckerwirtschaft im Falle von Preisrückgängen auf den internationalen Zuckermärkten Sicherheit bieten. Weiter soll die Stützung der Zuckerrübenproduktion durch den Bund langfristig beibehalten werden. Mit diesem Ansatz soll die Branche gestärkt und die Anwendung der geltenden Bestimmungen gleichzeitig vereinfacht werden.
Im Bereich der Tierzucht sollen Förderbeiträge des Bundes gezielt auf Kriterien wie Produktqualität, Umweltauswirkungen, Ressourceneffizienz, Tiergesundheit, Tierwohl und Wirtschaftlichkeit ausgerichtet werden. Diese Änderungen entsprechen den Zielen der «Strategie Tierzucht 2030» und stützen sich auf die im Jahr 2022 verabschiedete Reform der Agrarpolitik (AP22+). Schliesslich sieht der Aktionsplan «Kontrollen auf Landwirtschaftsbetrieben», der am runden Tisch vom 4. September 2025 angenommen wurde, für die Kantone den Verzicht auf bestimmte Kontrollen vor.
Die neuen Bestimmungen treten mehrheitlich am 1. Januar 2026 in Kraft, mit Ausnahme derjenigen betreffend die Zuckerrüben, die erst ab 1. Januar 2027 gelten werden.