Für IGP- und AOP-Produkte (wie den Gruyère) sind die Abkommen mit der EU für das Funktionieren des Marktes unverzichtbar, schreibt die Schweizerische Vereinigung der AOP-IGP.
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Die Schweizerische Vereinigung der AOP-IGP befürwortet den Abschluss der Bilateralen III zwischen der Schweiz und der Europäischen Union. Die Vereinigung betont in einer Mitteilung, dass stabile und berechenbare Beziehungen zur EU für die Schweiz von strategischer Bedeutung seien. Der bilaterale Weg habe sich seit 25 Jahren bewährt. Die ausgehandelten Abkommen der Bilateralen III zielten darauf ab, einen ungehinderten Zugang zum wichtigsten Markt ausserhalb der Schweiz für landwirtschaftliche Produkte und Lebensmittel zu gewährleisten.
Heute seien die Bestimmungen der bestehenden Abkommen mit der EU für das Funktionieren des Marktes für AOP- und IGP-Produkte unverzichtbar, insbesondere die gegenseitige Anerkennung von AOP und IGP, der ungehinderte Marktzugang für Schweizer Käse und die Versorgung mit Produktionsmitteln.
Die geplanten neuen Abkommen ermöglichten der Schweiz den Zugang zu Informationen der EU und zu internen Beteiligungsprozessen der EU, ohne Mitglied zu sein, heisst es weiter. Der Streitbeilegungsmechanismus verbessere die Position der Schweiz im Falle von Streitigkeiten, da die Schweiz derzeit nicht vor ein paritätisches Gericht ziehen kann, um sich gegen willkürliche Massnahmen der EU zu wehren.