Der Einzelkulturbeitrag von 2100 Franken pro Hektare trage zur Attraktivität des Zuckerrübenanbaus bei, argumentiert die Branche.
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Der Bundesrat hat am 29. Oktober 2025 das landwirtschaftliche Verordnungspaket 2025 verabschiedet. Es enthält zwei wichtige Anpassungen für die Schweizer Zuckerwirtschaft. Der befristete Mindestgrenzschutz für Zucker wird durch eine dauerhafte Lösung ersetzt, die mit Vertreterinnen und Vertretern der Lebensmittelbranche gemeinsam erarbeitet wurde. Zudem können für den Zuckerrübenanbau die Einzelkulturbeiträge, die nur bis Ende 2026 gesichert waren, unbefristet beibehalten werden. In einer gemeinsamen Mitteilungen begrüssen der Schweizerische Verband der Zuckerrübenpflanzer (SVZ), der Schweizerische Bauernverband (SBV) und die Schweizer Zucker AG diese Anpassungen.
Aktuell gilt für Zucker ein Mindestgrenzschutz von 7 Franken pro 100 kg. Dieser Betrag war fix und konnte auf dem volatilen Markt nicht angepasst werden. Zusammen mit Partnern aus der Lebensmittelindustrie haben die Schweizer Zucker AG, der Schweizerische Verband der Zuckerrübenpflanzer und der Schweizer Bauernverband (SBV) eine flexiblere, jedoch ebenso wirksame Kompromisslösung erarbeitet, wie es in der Mitteilung heisst. Das neue Modell erlaube neu einen Grenzschutz, der bei ändernden Zuckerpreisen angepasst werden könne. Das bedeute für die Schweizer Zuckerwirtschaft Stabilität und Planungssicherheit.
Sicherstellung der Einzelkulturbeiträge
Der für die Pflanzerinnen und Pflanzer entscheidende Einzelkulturbeitrag von 2100 Franken pro Hektare wird beibehalten und auf unbestimmte Zeit in der Verordnung verankert. Zusammen mit guten Rübenpreisen garantiere diese Unterstützung die Attraktivität der Zuckerrübe und lege das Fundament für die Anbaubereitschaft der Schweizer Landwirtinnen und Landwirte, heisst es in der Mitteilung weiter. Damit könne der im Vergleich zu anderen Agrarprodukten geringe Grenzschutz ausgeglichen werden.