Der Bundesrat will kleine Weinkellereien administrativ entlasten.
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 5. November 2025 einen Bericht zur Vereinfachung der Weinhandelskontrolle für kleine Kellereien verabschiedet. Ziel ist es, bürokratische Hürden abzubauen und gleichzeitig die Rückverfolgbarkeit von der Traube bis zur Flasche sicherzustellen. Der Bericht erfüllt ein Postulat von Nationalrat Philippe Nantermod (
21.4446) und sieht verschiedene Massnahmen zur administrativen Entlastung vor.
Geplant sind unter anderem ein einheitliches Standardformular für Selbsteinkellerinnen und -einkellerer sowie gelockerte Regeln für den Weinzukauf innerhalb desselben Produktionsgebiets. Diese Erleichterungen sollen vor allem Betrieben zugutekommen, die ausschliesslich ihre eigenen Trauben verarbeiten und ihre Produkte direkt vermarkten, wie der Bundesrat mitteilt.
Die Vorschläge wurden gemeinsam mit Branchenvertretern, dem BLW, dem BLV und der Stiftung «Schweizer Weinhandelskontrolle» erarbeitet. Zudem will der Bundesrat Fernkontrollen und themenspezifische Prüfungen ausbauen, um Kosten und Aufwand weiter zu senken. Die erforderlichen Anpassungen sollen im nächsten landwirtschaftlichen Verordnungspaket umgesetzt werden.