Idyllisch, aber stärker mit PFAS belastet als andere Schweizer Seen: der Zugersee.
Quelle: Kanton Zug/zVg
Repräsentative Fischproben von Hecht und Egli aus dem Zugersee überschreiten eindeutig die vom Bund vorgegebenen lebensmittelrechtlichen Höchstgehalte für PFAS. Deshalb dürfen diese beiden Fischarten aus dem Zugersee ab sofort nicht mehr als Lebensmittel verkauft oder unentgeltlich abgegeben werden, teilt der Kanton Zürich mit. Dies gilt sowohl für die Berufsfischer als auch für die Freizeitangler. Die PFAS-Höchstwerte bei Felchen werden aktuell eingehalten.
Beim Verzehr PFAS-belasteter Fische aus dem Zugersee bestehe zwar keine akute Gefährdung für die Gesundheit, heisst es in der Mitteilung weiter. Würden jedoch über Jahre immer wieder auch nur kleine Mengen dieser Stoffe aufgenommen, können sie mit der Zeit chronische Gesundheitsschäden verursachen. Der private Eigenverzehr bleibt erlaubt.
Die von den Berufsfischern künftig gefangenen Hechte und Eglis werden vom Amt für Wald und Wild (AFW) vorläufig übernommen und fachgerecht entsorgt. Der Zuger Regierungsrat möchte grundsätzlich die Berufsfischer für ihren Ausfall finanziell entschädigen. Das Amt für Wald und Wild soll nun die Details klären.
Im Vergleich zu anderen Seen weist der Zugersee hohe PFAS-Werte auf. Verantwortlich dafür sind laut dem Kanton insbesondere belastete Standorte wie ehemalige Löschübungs- und Brandereignisplätze sowie frühere Fabrikareale. Fische aus dem Ägerisee und aus Fischzuchten sind nicht betroffen.