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Bundesrat will Offenverkauf von Früchten und Gemüsen vereinfachen

Wer Früchte und Gemüse offen einkauft, soll künftig nicht mehr das Gewicht des Säckchens abziehen müssen. Der Bundesrat ist damit einverstanden, für bis zu zwei Gramm schwere Beutel eine Ausnahme vom Nettoprinzip zu machen.

Seit Anfang Jahr müssen die Kundinnen und Kunden beim Offeneinkauf angeben, ob sie Früchte und Gemüse unverpackt, im Einwegsäckli oder im Mehrwegbeutel kaufen.

Quelle: Symbolbild Coop

Die Landesregierung beantragt ein Ja zu einer entsprechenden Motion von Nationalrätin Daniela Schneeberger (FDP/BL). Sie forderte, zur Ende 2024 aufgehobenen Zwei-Gramm-Bagatellregel zurückzukehren. «Früchte und Gemüse wieder unbürokratisch einkaufen», hatte sie ihre Motion überschrieben. Nun entscheidet der Nationalrat darüber.
Gemäss alter Regelung war bei selbst abgewogener offen verkaufter Ware wie Früchten und Gemüse das Nettogewicht inklusive Schutzsack oder einer anderweitigen Verpackung für die Mengenbestimmung massgebend. Wer die Nummer des Artikels an der Waage eintippte, erhielt umgehend eine Klebeetikette mit Gewicht und Preis.
Seit Anfang 2025 ist ein zusätzlicher Knopfdruck nötig: Damit die Etikette ausgegeben wird, müssen Kundinnen und Kunden auf der Waage antippen, ob sie die Ware ohne Verpackung, im Säckli oder in einem mehrmals verwendbaren Beutel wiegen. Das Gewicht der Verpackung wird vom Preis abgezogen.
Gemäss seiner am Donnerstag veröffentlichten Stellungnahme ist der Bundesrat mit der Wiedereinführung der Ausnahmeregel für bis zu zwei Gramm schwere Schutzsäcke einverstanden. Detailgeschäfte, die auf die konsequente Anwendung des Nettoprinzips im Offenverkauf umgestellt hätten, sollten dieses aber weiterhin anwenden können.
Dadurch könnten die Geschäfte erneute Umstellungskosten vermeiden. Die Wiedereinführung der Ausnahmeregel für Schutzsäcke bis zwei Gramm ändere am Grundsatz des Verkaufs nach Nettogewicht nichts, hielt der Bundesrat dazu fest.
Swiss Retail Federation freut sich
Die Motionärin Daniela Schneeberger ist Präsidentin des Handelsverbandes Swiss Retail Federation. In einem LinkedIn-Post begrüsst der Verband den Entscheid des Bundesrates als «Etappensieg». Die Zwei-Gramm-Bagatellregel sei sinnvoll, schreibt der Verband. Handelsübliche M1-Waagen könnten Gewichtsunterschiede unter 2 Gramm nämlich gar nicht anzeigen. Ein dünnes Früchtesäckli wiege unter 1,6 Gramm – die Waage zeigt also ohnehin 0 Gramm an. Damit beeinflusst das Säckli den Preis nicht. Die Bagatellregel bilde diese technische Realität zuverlässig ab und verhinderte überflüssige Komplexität.

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