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EU-Einigung auf laxere Gentechnik-Regeln

Mit modernen Gentechnikverfahren veränderte Lebensmittel sollen in der EU künftig ohne spezielle Kennzeichnung im Supermarkt verkauft werden können.

Bestimmte gentechnisch veränderte Lebensmittel sollen künftig auch ohne spezielle Prüfung und ohne Kennzeichnung den Weg auf den Markt finden.

Quelle: Symbolbild Sangharsh Lohakare/Unsplash

Bestimmte gentechnisch veränderte Lebensmittel sollen künftig auch ohne spezielle Prüfung und ohne Kennzeichnung den Weg auf den Markt finden. Unterhändler der EU-Staaten und des Europaparlaments einigten sich in der Nacht auf Donnerstag in Brüssel darauf, entsprechende Züchtungen in vielen Fällen von bislang strengen EU-Gentechnikregeln auszunehmen.
Was bedeuten die Änderungen für Verbraucher?
Wenn die neuen Vorgaben vom EU-Parlament und den EU-Staaten bestätigt worden sind - was normalerweise als Formsache gilt - können Verbraucherinnen und Verbraucher künftig nicht mehr auf den ersten Blick erkennen, ob sie durch moderne Gentechnik-Verfahren veränderte Lebensmittel essen würden. Deswegen hatten Verbraucherschützer das Vorhaben in der Vergangenheit auch deutlich kritisiert.
Gentechnikfrei soll in Zukunft auch weiterhin die Biolandwirtschaft bleiben. Jedoch soll es laut Parlament kein Verstoss darstellen, wenn es um ein «technisch unvermeidbares Vorhandensein» von Gentechnik geht. Eine Kennzeichnungspflicht für Saatgut soll es ermöglichen, weiterhin gentechnikfrei zu arbeiten.
Sind die Auswirkungen der Methoden für Verbraucher sicher?
Neue Sorten unterliegen weiter der gesetzlich geregelten Sortenprüfung und -zulassung. Sprich: Komplett ungeprüft kommen auch künftig gentechnisch veränderte Pflanzen nicht auf den Markt. Denn auch bei herkömmlichen Züchtungsmethoden gibt es Risiken.
Eines der bekanntesten Beispiele ist die konventionell gezüchtete Lenape-Kartoffel. Sie enthielt einen erhöhten Gehalt von in Kartoffeln natürlich vorkommenden giftigen Glykoalkaloiden, nachdem eine schädlingsresistentere Wildkartoffel eingekreuzt wurde. Die Sorte musste wieder vom Markt genommen werden.
Wie sind Gentechnikverfahren bisher geregelt und was ist neu?
Unter das EU-Gentechnikrecht fallen unter anderem Methoden, bei denen artfremde Gene in eine Pflanze eingebracht werden - etwa Gene aus einem Bakterium in Mais. Diese sogenannte Transgenese fällt unter die strengen Zulassungsregeln und muss deklariert werden.
Zudem gehört dazu ein gesondertes Zulassungsverfahren mit Risikoprüfung, das in der Praxis mehrere Jahre dauert. Das soll auch weiterhin der Fall sein. Ausgenommen sollen künftig gentechnisch veränderte Pflanzen werden, bei denen deutlich kleinere Eingriffe vorgenommen wurden.
Welche Vorteile kann diese neue Gentechnik bieten?
Viele Forschende sehen enormes Potenzial. So besteht die Hoffnung, etwa eine Weizensorte zu entwickeln, die gegen die Pilzkrankheit Mehltau resistent ist. Aber auch stressresistente Maispflanzen oder allergenfreie Erdnüsse sind denkbar. Befürworter erhoffen sich auch positive Effekte durch besonders widerstandsfähige Pflanzen mit Blick auf Hunger und Klimakrise.
Zudem erhoffen sich Befürworter, dass europäische Landwirtschaftsbetriebe wettbewerbsfähiger werden. In anderen Ländern gelten bereits schwächere Regeln für moderne Gentechnik-Verfahren.
Welche Risiken bemängeln Kritiker?
Unter anderem steht die Befürchtung im Raum, dass neue Gentechnik-Methoden weitreichend genutzt werden - also für deutlich mehr als Veränderungen, die auch herkömmlich entstehen könnten. «Es wäre eine völlig unzureichende Beschreibung einer Pistole, zu sagen: Das ist so eine Art Hammer. Damit kann ich einen Nagel in die Wand schlagen», kritisiert der Grünen-Bundestagsabgeordnete Karl Bär.
Die Ökologin Katja Tielbörger warnte in der «Frankfurter Allgemeinen Zeitung» davor, dass sich gentechnisch veränderte Pflanzen in der Wildnis ausbreiten könnten. Dies berge Risiken für das Gleichgewicht eines Ökosystems.
Welche Auswirkungen gibt es auf den Pestizideinsatz?
Befürworter erhoffen sich etwa durch resistentere Sorten einen geringeren Einsatz von Pestiziden. Theoretisch kann Pflanzen aber auch eine höhere Toleranz gegen Unkraut- und Insektenvernichter angezüchtet werden, was einen höheren Einsatz der Pflanzenschutzmittel ermöglichen würde.
Nach Angaben des liberalen Europaabgeordneten Pascal Canfin sollen aber Sorten, die gegen Herbizide resistent sind oder Insektizide produzieren, auf dem europäischen Markt nicht zugelassen werden. Dänemarks Landwirtschaftsminister Jacob Jensen sagte: «Diese neuen Sorten könnten widerstandsfähiger gegenüber den Auswirkungen des Klimawandels wie Dürren oder Überschwemmungen sein und weniger Düngemittel und Pestizide benötigen.»
Was wurde zum Thema Patente beschlossen?
Der Kompromiss erlaubt Patente für gentechnisch veränderte Pflanzen. Ausnahmen soll es laut Parlament für Merkmale geben, «die in der Natur vorkommen oder auf biologischem Wege hergestellt werden». Der Deutsche Bauernverband sieht Patente auf neue Züchtungen kritisch. «Wenn zentrale Pflanzeneigenschaften von einzelnen Unternehmen monopolisiert werden, verlieren unsere Landwirte und kleine und mittelständische Züchter den Zugang zu wichtigem genetischem Material», sagte die Generalsekretärin des Deutschen Bauernverbandes, Stefanie Sabet.
Was sind die nächsten Schritte?
Die neuen Vorgaben müssen noch vom EU-Parlament und den EU-Staaten bestätigt werden. Normalerweise ist das Formsache, wenn sich die Unterhändler der Institutionen zuvor auf einen Kompromiss geeinigt haben. Der der deutsche Grünen-Abgeordnete Martin Häusling geht davon aus, dass der Deal im Europaparlament nur mit Unterstützung von Rechtsaussen-Fraktionen eine Mehrheit bekommt. Das war in jüngster Zeit bei anderen Vorhaben auch der Fall.

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