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EU-Entwaldungsverordnung um ein Jahr verschoben

Der EU-Ministerrat verschiebt die Anwendung der EUDR-Verordnung um ein Jahr. Damit gelten die Waldschutzregeln erst ab Ende 2026 – kleine Unternehmen erhalten nochmals sechs Monate zusätzlich.

Die Umsetzung der EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte (EUDR) verzögert sich um ein weiteres Jahr. Der EU-Rat hat die überarbeitete Fassung der Verordnung angenommen, wie LZ-net schreibt. Damit gilt die EUDR neu ab dem 30. Dezember 2026, Kleinst- und Kleinunternehmen profitieren von einer verlängerten Übergangsfrist bis Mitte 2027.
Die Verordnung hat das Ziel, dass Rohstoffe wie Rindfleisch, Kakao, Kaffee, Palmöl, Soja und Holz nur in der EU vermarktet werden dürfen, wenn sie nicht mit Entwaldung in Verbindung stehen. Die Lebensmittelindustrie sieht die Verschiebung als dringend benötigte Atempause bei der Vorbereitung auf die komplexen Sorgfaltspflichten der EUDR.
Mit der Revision reagiert Brüssel auf Kritik aus Wirtschaft und Mitgliedstaaten, insbesondere aus Deutschland. Ziel ist es, den administrativen Aufwand zu reduzieren und die technischen Systeme rechtzeitig bereitzustellen. Gedruckte Produkte wie Bücher oder Zeitungen wurden ganz aus dem Anwendungsbereich gestrichen. Zudem muss die EU-Kommission bis April 2026 einen Bericht über weitere Vereinfachungen vorlegen.

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