Die EU ist der weltweit grösste Produzent und Exporteur von Olivenöl.
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Die Kontrollsysteme der EU für Olivenöl weisen nach Ansicht des Europäischen Rechnungshofs erhebliche Schwächen auf. Zwar seien die Kontrollen auf Pestizidrückstände bei Olivenöl aus EU-Produktion klar geregelt und funktionierten im Allgemeinen gut. Bei anderen Verunreinigungen, bei Importware sowie bei der Rückverfolgbarkeit bestünden jedoch deutliche Lücken. Teilweise seien Vorschriften unklar, etwa zu gemischten Ölen oder zur Überprüfung der Rückverfolgbarkeit, schreibt der Rechnungshof in einer Mitteilung.
Olivenöl ist ein zentrales Agrarprodukt der EU. Die EU ist der weltgrösste Produzent (61 Prozent des Weltmarktes) und der grösste Exporteur (65 Prozent. Der gute Ruf von «nativem Olivenöl extra» und anderen Kategorien sei wirtschaftlich entscheidend, betonen die Prüfer. Verbraucher müssten sich darauf verlassen können, dass Kennzeichnung, Qualität und Lebensmittelsicherheit eingehalten werden.
Die EU-Vorschriften legen Mindestanforderungen für Kennzeichnung, Kategoriekontrollen und Pestizidprüfungen fest. In der Praxis seien Konformitätskontrollen jedoch teils unvollständig und risikobasierte Stichproben erfassten nicht alle Marktsegmente. Besonders kritisch sehen die Prüfer die uneinheitlichen Kontrollen auf andere Verunreinigungen sowie fehlende oder nur sporadische Prüfungen bei Olivenöl-Importen aus Drittländern, obwohl diese rund neun Prozent der EU-Erzeugung ausmachen.
Unterschiede zeigen sich auch bei der Rückverfolgbarkeit: Während Länder wie Spanien und Italien elektronische Register entlang der Lieferkette nutzen, ist die grenzüberschreitende Nachverfolgung – insbesondere bei Mischungen aus mehreren Ländern – schwierig. Zudem habe die EU-Kommission nur einen begrenzten Überblick über die nationalen Kontrollsysteme.
Der Sonderbericht «Kontrollsysteme für Olivenöl in der EU: Ein umfassender Rahmen, der jedoch nicht einheitlich angewandt wird» sowie ein Kurztext mit den wichtigsten Fakten und Feststellungen stehen auf der
Website des Europäischen Rechnungshofs zur Verfügung.